
Düsseldorf (dpa/lnw) – Gegen Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) gibt es nach einem Bericht des WDR-Magazins Westpol eine hausinterne Anzeige. Im Kern geht es um die Frage, ob er sich im Streit um erhöhte Mietforderungen für eine marode Polizeiliegenschaft in Wuppertal unzulässigerweise eingemischt hat und ob das zulasten der Steuerzahler geht. Wie Westpol weiter berichtete, wurde die Innenrevision eingeschaltet.
Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist in Prüfungen, hat einen Anfangsverdacht wegen Untreue aber bereits verworfen, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitteilte.
Als Auslöser für die hausinternen Prüfungen gelten Verhandlungen über die Sanierung des Dienstsitzes der Wuppertaler Polizei. Vermieter ist der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), der laut WDR-Recherchen derzeit rund vier Millionen Euro Jahresmiete verlangt. Jetzt soll das Gebäude von Grund auf saniert werden und danach soll die Liegenschaft fast 30 Millionen Euro Jahresmiete kosten.
Laut Westpol soll Reul dem BLB inoffiziell zugesagt haben, dass 650 Millionen Euro für die Sanierung an den landeseigenen Betrieb zurückfließen. Dagegen hätten Fachleute des Innenministeriums sich immer wieder auf ein anwaltliches Gutachten berufen, wonach die Sanierung des Wuppertaler Polizeigeländes maximal 173 Millionen kosten dürfe.
Reul rechtfertigt Einmischung: «Stillstand beenden»
«Mein Job ist, dafür zu sorgen, dass endlich der Stillstand beendet wird», sagte Reul im Westpol-Interview. Er wolle nicht zulassen, dass die Polizisten weiter «in diesen Zuständen hausen» müssten. «Ich habe mich eingemischt in die normalen Abläufe – das stimmt», räumte Reul ein.
«Ob da auf der Strecke auch mal Verfahrensfehler gemacht werden, werden wir sehen», sagte Reul zu den Vorwürfen. «Ich bin kein Jurist, ich bin kein Verwaltungsexperte, kein Liegenschaftsexperte. Ich will das Problem lösen, und zwar möglichst schnell.» Selbstverständlich wolle er nicht gegen recht und Gesetz handeln. Aber: «Ärger nehme ich in Kauf.»
Kein Anfangsverdacht gegen Untreue
Bereits Anfang November seien mehrere Strafanzeigen eingegangen, teilte der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Hauke Lorenzen mit. Diese Strafanzeigen seien geprüft worden. Dem seien aber «keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat zu entnehmen, sodass die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt wurde».
Ein Anfangsverdacht wegen Untreue liege unter anderem nicht vor, da ein Nachteil im Sinne des Strafgesetzbuches, also eine Schädigung des Vermögens des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht gegeben sei.
Das Vermögen des BLB gehöre zum Land Nordrhein-Westfalen. «Da es sich mithin um ein einheitliches Vermögen handelt, kann das Unterlassen einer Minderung keinen Vermögensschaden darstellen», erläuterte der Staatsanwalt. Zwar könnte grundsätzlich ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen, falls gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen werde. «Nach vorliegender Erkenntnislage ist dies aber nicht festzustellen.»
Es gingen weiterhin Eingaben bei der Staatsanwaltschaft ein, die jeweils im Hinblick auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts überprüft würden.
Polizeigewerkschafter: Fäkalien tropften durch die Decke
Polizeigewerkschafter Björn Lüdtke berichtete Westpol von katastrophalen Zuständen in dem Wuppertaler Dienstsitz, wo mehr als 600 Beschäftigte arbeiten. Durch die Kälte seien zum Jahreswechsel Rohrleitungen geplatzt. Im Gebäude einer Bereitschaftspolizei seien mehrere Kubikliter Wasser ausgetreten und die Räume überflutet worden, so dass dort kein Dienst mehr möglich gewesen sei.
«Gleichzeitig ist im anderen Gebäude eine Abwasserleitung geplatzt, so dass mal wieder Fäkalien durch die Decke auf die Kolleginnen und Kollegen in den Büroräumen tropften.» Insgesamt gehe es mit der seit Jahren bekannten Misere nicht voran.
Opposition fordert politische Aufklärung
FDP-Fraktionschef Henning Höne fordert neben der rechtlichen auch eine parlamentarische Aufklärung. «Das sind schon sehr ernste Vorwürfe», sagte Höne dem WDR. Einerseits gehe es um Steuergelder, darüber hinaus aber auch um die Grundsatzfrage, «ob das Prinzip BLB, so wie es mal gedacht war, überhaupt funktioniert».
