
Velbert. Die Stadt und die Technischen Betriebe (TBV) informieren, dass weiterhin das Grillen und offene Feuer in den öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen verboten ist. Generell gilt ein Rauchverbot in allen Wäldern.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die ausgewiesenen Grillplätze, heißt es. Die Gefahr eines durch Funkenflug oder Glut verursachten Brandes von Rasenflächen, Sträuchern oder angrenzenden Bäumen soll so verhindert werden.
Zur Erklärung heißt es: “Die Bodenvegetation ist zum Ende des Winters häufig bereits stark ausgetrocknet. Gräser, Farne und liegendes Totholz können sich daher leicht entzünden. An sonnigen und windigen Tagen verdunsten bis zu sechs Liter Wasser pro Quadratmeter aus dem Waldboden. Da die Bäume noch unbelaubt sind, erreichen Sonne und Wind den Boden besonders stark und trocknen die Vegetation weiter aus.”
Rauchen im Wald ist auch verboten
“Unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe gilt deshalb im gesamten Wald seit dem 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot”, erklärt die Stadt Velbert.
Brandgefährlich ist nach städtischen Angaben menschliches Fehlverhalten – etwa durch Rauchen oder Grillen auf trockenem Rasen. Deshalb bittet die Stadt Velbert alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Achtsamkeit beim Aufenthalt im Grünen.
Um Grünflächen zu schützen sollten folgende Punkte beachtet werde: Keine Glasflaschen oder Abfälle hinterlassen (Brandgefahr durch Linseneffekt), Zufahrten und Rettungswege unbedingt freihalten und keine Zigaretten wegwerfen.
Im Notfall schnell die 112 wählen und den Brandort möglichst genau beschreiben. Es sollten keine eigenen Löschversuche (bei größeren Feuern) unternommen und der Gefahrenbereich zügig verlassen werden.

