
Mettmann. Der Rat der Stadt Mettmann hat in seiner letzten Sitzung am Dienstagabend, 24. März, mehrheitlich entschieden, dass die Stadt die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen soll. Die Fachverwaltung hatte zuvor Bedenken gegen die Einführung geäußert. Das hat die Stadtverwaltung mitgeteilt.
Sozialleistungen bekommen Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, künftig grundsätzlich nur noch über die Bezahlkarte und nicht mehr per Überweisung wie bisher. So hat es der Rat der Stadt Mettmann mehrheitlich entschieden
“In Einzelfällen müssen auch individuelle Lösungen gefunden werden, beispielsweise, wenn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialgesetzbuch-II-Leistungen parallel abzuwickeln sind oder wenn Personen in einem Arbeitsverhältnis stehen”, teilt die Verwaltung mit.
Fachverwaltung gegen die Einführung der Bezahlkarte
Sozialdezernent Marko Sucic hatte vor der Abstimmung ausgeführt, warum sich die Fachverwaltung gegen die Einführung der Bezahlkarte ausspricht. „Die Bezahlkarte birgt keinerlei Ersparnispotenziale. Im Gegenteil, sie bedeutet für die Verwaltung einen Mehraufwand. Außerdem werden die Ziele, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Karte verfolgt hat, vermutlich gar nicht erreicht“, so Sucic.
Dagmar Pape, die Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, hatte ebenfalls an den Rat appelliert, die Bezahlkarte nicht einzuführen, weil sie Geflüchtete stigmatisiere und eine Einschränkung ihrer Selbstbestimmung bedeute.
Die Bezahlkarte ersetzt Bargeldleistungen und ermöglicht Geflüchteten, in Geschäften, die diese Karte akzeptieren, bargeldlos zu bezahlen. Verwaltungsabläufe sollen mit der Bezahlkarte vereinfacht werden, Geldtransfers ins Ausland unterbunden und Bargeldabhebungen auf 50 Euro pro Monat beschränkt werden. So sehen es die Regelungen in Mettmann vor.

