Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Aus für ein Festival in Ostwestfalen bestätigt. (Archivbild)
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Aus für ein Festival in Ostwestfalen bestätigt. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster/Stemwede (dpa/lnw) – Es bleibt beim Aus: Nach dem Verwaltungsgericht Minden hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in der zweiten Instanz abgelehnt, dass die Behörden dem Veranstalter des Festivals «Hai in den Mai» eine Genehmigung erteilen müssen. Das teilte das OVG in Münster wenige Stunden vor dem geplanten Start mit. 


Grund: Das Festival verstoße bei der Durchführung gegen die geltende Landschaftsschutzverordnung. Eine naturschutzrechtliche Befreiung von geltenden Verboten war vom zuständigen Kreisumweltamt Minden-Lübbecke am 23. April abgelehnt worden. Das OVG merkt in der Begründung kritisch an, dass der Veranstalter in der Zeit danach durchaus noch Gelegenheit gehabt habe, die nötigen Genehmigungen zu bekommen, davon aber keinen Gebrauch gemacht habe, beziehungsweise die Argumente des Kreises nicht entkräftet habe.

Seit Jahren seien das genutzte Gelände immer weiter ausgedehnt, bauliche Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung errichtet und Flächen intensiver genutzt worden. Immer wieder seien in den vergangenen Jahren von den Behörden Verstöße insbesondere gegen den Naturschutz festgestellt worden, teilte das OVG zur Begründung der Ablehnung im Eilverfahren mit. Dabei ging es um Lichtemissionen, Flächennutzung und Besucherlenkung. Die Behörden hätten, so der 4. Senat des OVG, zu Recht Zweifel an der Zuverlässigkeit des Veranstalters und Klägers, in Zukunft die Auflagen einzuhalten. 

Das Festival «Hai in den Mai» gab es seit 30 Jahren in Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke an der Landesgrenze zu Niedersachsen.