Die Angeklagten sitzen während des Prozesses mit ihren Rechtsanwälten im Gerichtssaal. (Archivbild)
Die Angeklagten sitzen während des Prozesses mit ihren Rechtsanwälten im Gerichtssaal. (Archivbild) Foto: Federico Gambarini/dpa

Dortmund (dpa) – Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 16-jährigen senegalesischen Geflüchteten vor knapp vier Jahren in Dortmund sind die Freisprüche der Polizisten rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund nach Beschlüssen des Bundesgerichtshofes (BGH) mit. 


Der BGH habe die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen. Sie richtete sich den Dortmunder Gerichtsangaben zufolge gegen den Freispruch des Dienstgruppenleiters. Die Revision der Nebenklage sei auch als unbegründet verworfen worden. Sie habe sich gegen alle Freisprüche gerichtet.

Zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet, dass der BGH die Freisprüche für die fünf angeklagten Polizisten bestätigt hat. 

Was passierte damals?

Mouhamed Dramé, ein Jugendlicher aus dem Senegal, war am 8. August 2022 von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet worden. Er hatte im Innenhof einer Wohngruppe in einer Nische gelehnt und sich – vermutlich in Suizidabsicht – ein Messer an den Bauch gehalten. 

Um ihn zu entwaffnen, hatte der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray angeordnet. Daraufhin bewegte er sich mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Die Taser stoppten ihn nicht, direkt darauf schoss ein als Sicherungsschütze eingeteilter Beamter.

Wie entschied das Landgericht?

Das Dortmunder Landgericht hatte im Dezember 2024 alle Angeklagten freigesprochen. Es sah weder beim Schützen noch beim Einsatzleiter eine Straftat. Nach der Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft für vier von fünf Angeklagten Freisprüche gefordert: So habe etwa der Schütze – wenn auch irrtümlicherweise – geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden. 

Nach Überzeugung des Landgerichts ging es dem Schützen und den Beamten, die Pfefferspray und Elektroschocker eingesetzt hatten, um den eigenen Schutz. Der sofortige Einsatz sei geboten gewesen. Als sich der 16-Jährige mit einem Messer in der Hand auf die Beamten zubewegt habe, seien sie irrtümlicherweise davon ausgegangen, er wolle sie angreifen. 

Tatsächlich habe er zwar versucht, der Situation zu entkommen. Dies konnten die Beamten in der Kürze der Zeit aber nicht erkennen, wie das Dortmunder Landgericht damals erklärte.

Auch beim Einsatzleiter sah das Dortmunder Landgericht keinen Fehler und keine Pflichtverletzung. Das sofortige Einschreiten sei durchaus nachvollziehbar gewesen. Die Beamten hätten den 16-Jährigen entwaffnen sollen, weil die Gefahr bestanden habe, dass er sich das Leben nehme. Es sei auch darum gegangen, dass unbeteiligte Dritte nicht gefährdet würden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dem Einsatzleiter fahrlässige Tötung vorgeworfen und sich für eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Er habe zu Unrecht und zu unüberlegt den Einsatz von Pfefferspray angeordnet – und so den fatalen Lauf der Dinge erst in Gang gesetzt. Das Dortmunder Landgericht sah dies nicht so.