Mit der neuen hydraulischen Poller-Anlage soll künftig eine zuverlässige und dauerhafte Zugangskontrolle gewährleistet werden. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Im Bereich der Zufahrt zur Freiheitstraße haben die vorbereitenden Maßnahmen zur Installation einer hydraulischen Poller-Anlage begonnen. Die Zufahrt für Lieferanten von der Freiheitsstraße aus ist dann eine Zeitlang nicht möglich.


Vor der Montage der versenkbaren Poller werden Leitungen verlegt und ein Schaltschrank installiert. Im Anschluss an die technischen Arbeiten erfolgt die Wiederherstellung des Oberflächenbelags. Die Arbeiten werden voraussichtlich vier Wochen dauern.

Für den weiteren Baufortschritt ist es erforderlich, die Zufahrt in die Fußgängerzone Freiheitstraße über die Neanderstraße vom 6. Juli bis voraussichtlich 20. Juli zu sperren. Dann kann die Fußgängerzone während der Lieferzeiten über die Oberstraße beziehungsweise Mittelstraße befahren werden. Die Ausfahrt erfolgt ebenso über die Mittelstraße und die Beckershoffstraße.

Ziel der Maßnahme ist es, den Verkehr in der Fußgängerzone künftig klar zu regeln. Der versenkbare Poller wird sicherstellen, dass die Zufahrt ausschließlich Rettungskräften, Anliegern mit Stellplätzen im Bereich sowie regelmäßig liefernden Gewerbetreibenden vorbehalten bleibt. Nur sie bekommen einen Drücker, mit dem sie den Poller versenken können.

Die feststehenden Poller in der Freiheitstraße, die in Höhe der Schäfergruppe stehen, haben zwar dafür gesorgt, dass der Durchgangsverkehr in der Fußgängerzone gestoppt wurde. Allerdings kam es weiterhin zu unbefugten Einfahrten, da der Klapppoller im Einfahrtsbereich der Freiheitstraße die meiste Zeit umgeklappt im Boden lag und nicht aufgerichtet wurde. Dies führte dazu, dass weiterhin Autos, die dort eigentlich nichts zu suchen hatten, in die Fußgängerzone fuhren und dann nur mit gefährlichen Wendemanövern oder Rückwärtsfahrten wieder herauskamen.