Düsseldorf (dpa/lnw) – Das Wohnen wird für Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen durch die Finanzkrise der Kommunen teurer. Mehr als jede dritte NRW-Kommune hat die Grundsteuer für das laufende Jahr erhöht, wie eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler ergeben hat.
Von den 396 Kommunen haben demnach 140 den sogenannten Hebesatz bei der Grundsteuer von 2025 auf 2026 angehoben. Darunter sind den Angaben zufolge Köln, Mülheim an der Ruhr, Hagen und Neuss. Besonders stark seien die Hebesätze in Vettweiß (um 377 Punkte), Dinslaken (350 Punkte) und Bergkamen (325 Punkte) gestiegen. Das seien Steigerungsraten von teilweise mehr als 50 Prozent, verdeutlicht der Bund der Steuerzahler.
Auch Mieter zeitversetzt betroffen
Die Grundsteuer betrifft bei Weitem nicht nur die Immobilieneigentümer. Sie wird in der Regel auf Mieter umgelegt. Diese bekommen die Erhöhung der Grundsteuer mit der Nebenkostenabrechnung zu spüren. Die Abrechnung für das jeweilige Jahr erhalten Mieter in der Regel im Folgejahr. Darauf hatte der Deutsche Mieterbund bereits in der Vergangenheit hingewiesen.
Staat verteuert Wohnen
«Die kommunale Finanzkrise ist real, und die Menschen vor Ort bekommen das zu spüren», sagt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW, Rik Steinheuer, zu den Erhöhungen der Grundsteuer. «Die Tendenz, dass dieser staatlich beeinflusste Teil der Miete besonders stark steigt, verfestigt sich.» Weitere Erhöhungen seien in den kommenden Jahren zu befürchten.
Lediglich drei Kommunen in NRW hätten den Hebesatz für das laufende Jahr im Vergleich zu 2025 gesenkt: Borgholzhausen (um 34 Punkte), Büren (9 Punkte) und Ahlen (1 Punkt). Gemessen an den Hebesätzen könne Wohnen in diesen drei Kommunen zumindest etwas günstiger werden, erklärt der Verband. Sie haben zusammengenommen knapp 100.000 Einwohner.
Was passiert mit dem Geld?
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigen Einnahmequellen. Mit dem Geld finanzieren sie unter anderem etwa Schulen und Kindergärten oder auch Straßen und Spielplätze. Nach der Auswertung des Bundes der Steuerzahler haben viele Kommunen die neuen Hebesätze erst im laufenden Jahr beschlossen. Bis zum Stichtag 30. Juni sei das rückwirkend möglich.
Wo sind die Hebesätze am höchsten?
Alsdorf (1.240 Punkte), Nideggen (1.200 Punkte) und Lüdenscheid (1.190 Punkte) riefen die höchsten Hebesätze fürs Wohnen in NRW auf. Insgesamt 25 Städte und Gemeinden mit einheitlichen Hebesätzen für alle Grundstücke lägen über der Marke 1.000 Punkte. Bei differenzierten Hebesätzen gebe es drei Kommunen mit Hebesätzen für Wohngrundstücke über dieser Marke.
Höchster Wert unter Flächenländern
Bei den Kommunen mit einheitlichen Hebesätzen für Grundstücke betrage der Durchschnittswert in NRW 764 Punkte. Das stelle den höchsten Wert unter den Flächenländern dar. Bei den Kommunen mit differenzierten Hebesätzen summiere sich der Durchschnitt auf 686 Punkte für die Wohngrundstücke und auf 1.258 Punkte für Nicht-Wohngrundstücke.
Bei über 50 Kommunen Systemwechsel
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen seien 53 Kommunen von differenzierten Hebesätzen zum einheitlichen System zurückgekehrt. «Gerade in diesen Städten und Gemeinden wird Wohnen teurer, da die zuvor tendenziell entlastenden differenzierten Sätze für Wohngrundstücke nun hinfällig sind», erklärt der Bund der Steuerzahler.
Forderung an Bund und Land
Bund und Land müssten «endlich für eine sinnvolle Aufgabenverteilung und eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen», lautet eine Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW. Der Gesetzgeber werde auch nicht umhin kommen, ständig erhöhte Standards wieder zurückzuschrauben. Steuererhöhungen dürften keine Dauerlösung für strukturelle Probleme sein.
Anhängige Gerichtsverfahren
Mehrere Verwaltungsgerichte in NRW hatten Urteile zur Grundsteuer in NRW verkündet. Die Richter waren sich in ihren Bewertungen allerdings nicht einig. Deshalb sind jetzt Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster in der nächsten Instanz anhängig. Verhandelt werden soll noch in diesem Jahr, wie Gerichtspräsident Carsten Günther bei der Jahrespressekonferenz im März angekündigt hatte.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang Dezember entschieden, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrundeigentümern.
Solche unterschiedlichen Hebesätze sind nach einem NRW-Gesetz vom Sommer 2024 möglich. Etwa ein Drittel der NRW-Kommunen hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Gericht in Gelsenkirchen hatte diese Regel auch nicht grundsätzlich untersagt. Es bemängelte dagegen die nicht ausreichende Begründung in den kommunalen Satzungen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die deutlich unterschiedlichen Grundsteuersätze für bewohnte und nicht bewohnte Grundstücke der Stadt Hilden gekippt. Hier fehlte den Richtern in der Satzung die korrekte Abgrenzung der Fälle.

