Das Vertragsrecht in Deutschland und in der EU ist nicht gerade leichte Kost. Und dennoch sind Verträge etwas, das jeden erwachsenen Menschen im Alltag mehr oder weniger betrifft. Foto: Pexels
Das Vertragsrecht in Deutschland und in der EU ist nicht gerade leichte Kost. Und dennoch sind Verträge etwas, das jeden erwachsenen Menschen im Alltag mehr oder weniger betrifft. Foto: Pexels

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Das Vertragsrecht in Deutschland und in der EU ist nicht gerade leichte Kost. Und dennoch sind Verträge etwas, das jeden erwachsenen Menschen im Alltag mehr oder weniger betrifft. Ein paar Dinge über die eigenen Rechte hinsichtlich laufender und künftiger Verträge zu wissen, ist daher nur sinnvoll.

Für viele Geschäftsbereiche, in denen regelmäßig Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern geschlossen werden, werden die Gesetze zudem seit einigen Jahren eher verbraucherfreundlicher. Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen sind also aktuell zulässig und wo tappen wir heute noch immer häufig in Fallen?

Digitale Abos und Mitgliedschaften

Online-Dienstleistungen gibt es heute nur in den wenigsten Fällen noch ohne eine vorherige Registrierung. Und auch gänzlich kostenlose Dienste werden immer seltener, zumindest wenn man eine wirklich nutzbringende Version eines Dienstes möchte, statt nur ein Basis-Angebot, bei dem man schnell an seine Grenzen stößt.

Verträge gehören logischerweise dazu. Digitale Abos und Mitgliedschaften haben die Vertragswelt deutlich verändert. Heute ist es absolut üblich, zahlreiche, oft sogar ähnliche Abonnements gleichzeitig zu haben. Man zahlt für jeden Dienst nur ein paar Euro und profitiert von vielfältigen digitalen Angeboten.

Je mehr Abos und damit einhergehende Verträge man laufen hat, desto wichtiger ist es, aus den einzelnen Verträgen möglichst unkompliziert wieder herauszukommen. Tatsächlich wäre es für so ziemlich jeden Dienstleister rein rechtlich zulässig, eine Erstlaufzeit von 24 Monaten zu vereinbaren.

Praktisch jedoch macht dies heute kaum noch ein modernes Online-Unternehmen. Zwar würde man einzelne Kunden länger binden, aber deutlich weniger Neukunden gewinnen, da sich nur die wenigsten heute überhaupt noch solange binden möchten. Die Entscheidung für die Verbraucherfreundlichkeit ist also auch eine wirtschaftliche.

Denn egal, ob die Mitgliedschaft bei einem Streaming-Dienst, einem Cloud-Anbieter oder einem Online Casino in Deutschland besteht, niemand möchte sich langfristig festlegen müssen. Selbst wenn man eine feste Lieblings-Plattform hat, können sich Präferenzen ändern, ebenso wie der Markt drum herum.

Anders sieht es natürlich bei digitalen Dienstleistungen aus, die man auf absehbare Zeit sehr sicher weiter nutzen möchte. Dann können längerfristige Abo-Pakete die kostengünstigere Variante sein, da diese dann meist mit speziellen Rabatten angeboten werden.

Telefon- und Internetanbieter bleiben hartnäckig

Während sich bei Streamingdiensten, Software oder anderen digitalen Mitgliedschaften heute immer häufiger monatlich kündbare Modelle durchsetzen, schöpfen Telefon und Internetanbieter die gesetzlich zulässige Erstlaufzeit von 24 Monaten bis heute häufig vollständig aus.

Zwar gibt es inzwischen auch flexiblere Tarife, diese sind jedoch oftmals teurer oder mit einem geringeren Leistungsumfang verbunden. Verbraucher werden dabei mit verschiedenen Vorteilen überzeugt.

Preisgarantien über die gesamte Vertragslaufzeit, besonders günstige Einstiegsangebote, kostenlose Router oder andere Wechselprämien sollen den Abschluss eines langfristigen Vertrags attraktiver machen.

Wer ohnehin einen neuen Internetanschluss benötigt oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, profitiert zudem häufig davon, dass sich der neue Anbieter um die Rufnummernmitnahme, den Anschlusstermin oder die Bereitstellung der benötigten Hardware kümmert.

Von einer längeren Vertragsbindung profitieren allerdings auch die Anbieter selbst. Jeder neue Kunde verursacht zunächst Kosten. Router müssen verschickt, Anschlüsse eingerichtet und Wechsel organisiert werden.

Bleibt ein Kunde anschließend zwei Jahre beim Unternehmen, lassen sich diese Investitionen deutlich besser planen und über die monatlichen Gebühren wieder ausgleichen. Für Verbraucher hat dies jedoch häufig eine unerwünschte Nebenwirkung.

Wer seinen Telefon oder Internetvertrag einmal abgeschlossen hat, beschäftigt sich oft jahrelang nicht mehr damit. Der Anschluss funktioniert, die Rechnungen werden automatisch bezahlt und ein Wechsel erscheint unnötig aufwendig. In dieser Zeit bringen viele Anbieter jedoch neue Tarife auf den Markt oder senken ihre Preise.

Am Ende zahlen langjährige Bestandskunden nicht selten deutlich mehr als Neukunden oder erhalten für denselben Preis einen deutlich geringeren Leistungsumfang.

Aufpassen bei der Kündigungsfrist

Wer einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abschließt, sollte sich schon am Tag der Unterschrift Gedanken über die spätere Kündigung machen. Schließlich gerät ein Vertrag in zwei Jahren schnell in Vergessenheit.

Vor allem bei Telefon- und Internetverträgen beschäftigen sich viele Verbraucher erst wieder mit ihrem Anbieter, wenn die nächste Rechnung ins Haus flattert oder ein Konkurrenzunternehmen mit einem attraktiven Angebot wirbt.

Früher konnte das teuer werden. Wurde die Kündigungsfrist verpasst, verlängerten sich viele Verträge automatisch um ein weiteres Jahr. Erst mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, das seit dem 1. März 2022 gilt, wurde diese Regelung deutlich verbraucherfreundlicher.

Heute laufen viele neu abgeschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit zwar zunächst weiter, können dann jedoch in der Regel mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen.

Wer sich rechtzeitig mit seinem Vertrag beschäftigt, kann aktuelle Tarife vergleichen und in Ruhe entscheiden, ob der bestehende Anbieter weiterhin die beste Wahl ist. Gerade im Bereich Telefon und Internet verändert sich der Markt regelmäßig.

Neue Tarife bieten oft mehr Leistung, höhere Geschwindigkeiten oder einen günstigeren Preis als ältere Verträge. Ein einfacher Tipp besteht deshalb darin, direkt nach Vertragsabschluss eine Erinnerung im Smartphone anzulegen.

Ein Termin zirka drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit reicht meist aus, um den eigenen Vertrag noch einmal zu prüfen und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. So lässt sich ohne Zeitdruck entscheiden, ob man den bestehenden Vertrag fortführen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

Wie kündigt man Verträge am besten?

Viele Verbraucher machen sich deutlich mehr Gedanken über eine Kündigung, als eigentlich notwendig wäre. In den meisten Fällen genügt bereits ein kurzes Schreiben, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein Vertrag beendet werden soll. Eine Begründung oder besonders formelle Formulierungen sind dafür nicht erforderlich.

Am einfachsten erfolgt die Kündigung heute per E-Mail. Viele Unternehmen akzeptieren diesen Weg problemlos und versenden anschließend eine Eingangs- oder Kündigungsbestätigung. Wer sich stattdessen für den klassischen Postweg entscheidet, sollte den Brief möglichst per Einschreiben verschicken.

Dadurch lässt sich später nachweisen, dass die Kündigung tatsächlich beim Unternehmen eingegangen ist. Der Postversand ist zwar etwas aufwendiger und verursacht zusätzliche Kosten, bietet dafür aber einen klaren Zustellnachweis.

Wer nicht genau weiß, wie eine Kündigung formuliert werden soll, findet im Internet zahlreiche kostenlose Muster und Vorlagen. Darüber hinaus gibt es Dienstleister, die sich auf das Kündigen von Verträgen spezialisiert haben.

Gegen eine geringe Gebühr übernehmen sie den gesamten Versand per E-Mail oder Post und kümmern sich auf Wunsch auch um den weiteren Schriftverkehr. Bei besonders hartnäckigen Anbietern arbeiten einige dieser Dienste sogar mit anwaltlicher Unterstützung.

Am Ende zählt jedoch nur der Inhalt der Kündigung. Aus dem Schreiben muss eindeutig hervorgehen, welcher Vertrag beendet werden soll und dass der Verbraucher den Vertrag kündigen möchte.

Alles andere spielt keine entscheidende Rolle. Wer weder den perfekten Schreibstil noch juristische Fachbegriffe beherrscht, muss sich deshalb keine Sorgen machen.