
Münster (dpa/lnw) – Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich am Freitag (10.30 Uhr) erneut mit dem Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln. In der mündlichen Verhandlung geht es zum wiederholten Mal um die Frage, ob der für den Ausbau von der Stadt im Jahr 2020 aufgestellte Bebauungsplan wirksam ist.
Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche. Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche.
Bereits im Jahr 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Richter in Leipzig verwiesen den Streit im April 2024 zurück an das OVG nach Münster hatten in ihrer Entscheidung betont: «Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.»
Bewegung im Streit: Satellitenplätze im Angebot
In der Zwischenzeit war in Köln Bewegung in den jahrelangen Streit um den Ausbau des Trainingszentrums, des sogenannten Geißbockheims, gekommen. Der Kölner Stadtrat hatte einen Lösungsansatz in die Wege geleitet. Eine Mehrheit der Ratsmitglieder stimmte für eine von der SPD-Fraktion eingebrachte Initiative zur Zukunft des Trainingszentrums.
Demnach sollen dem Fußball-Bundesligisten drei bestehende städtische Sportplätze in der Nähe des Geißbockheims zur Verfügung gestellt werden, die der 1. FC Köln zu Teilen auf eigene Kosten sanieren und als sogenannte Satellitenplätze nutzen soll. Die Initiative wird nach der Zustimmung im Rat nun im nächsten Schritt von der Kölner Stadtverwaltung ergebnisoffen geprüft.
«Das anstehende Urteil in Münster ist für den 1. FC Köln keineswegs nachrangig. Zwar war der politische Beschluss zu den Satellitenplätzen im Juli ein enorm wichtiger Schritt, der perspektivisch helfen kann, unseren akuten Notstand abzufedern. Von diesen Satellitenplätzen steht uns aber bis heute noch keiner zur Verfügung. Darüber hinaus bleiben in der sportlichen und logistischen Praxis ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten für unsere Nachwuchs- und Frauenteams ein enorm kräftezehrender Kompromiss», sagte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff vor der Verhandlung in Münster der Deutschen Presse-Agentur.
«Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bisher einzige vollumfängliche, Geißbockheim-nahe Lösung für den FC mit gleichzeitig erheblichem Mehrwert für den Kölner Breitensport. Deshalb hat die Verhandlung am Freitag für unsere Zukunft weiterhin eine herausragende Bedeutung. Wir erhoffen uns nach jahrelanger Hängepartie endlich rechtsstaatliche Klarheit für den Kölner Sport», sagte Türoff.
Neues Gutachten: Erster Termin im Juni verschoben
Bereits im Juni wollte sich das OVG erneut mit dem Streit befassen. Der Termin war kurzfristig abgesagt worden, weil die Naturschützer ein neues Gutachten vorgelegt hatten. Nach Auskunft des Gerichts hatten Stadt und der 1. FC Köln in der Zwischenzeit Gelegenheit zum vorgelegten Papier Stellung zu beziehen. Das Gericht hat kein neues Gutachten in Auftrag gegeben, so OVG-Sprecherin Gudrun Dahme. Sie verweist auf den bereits im Bebauungsplanverfahren tätigen Gutachter.
Die in der Zwischenzeit vom Rat der Stadt Köln vorgeschlagene Lösung mit den Satellitenplätzen sei für Frage, ob der Bebauungsplan wirksam ist, nicht relevant, so die Auskunft der OVG-Pressestelle.
