Vor dem Amtsgericht Münster hat ein Prozess um den vielfachen Diebstahl von Akkus und zum Teil teuren E-Bikes begonnen. (Symbolfoto)
Vor dem Amtsgericht Münster hat ein Prozess um den vielfachen Diebstahl von Akkus und zum Teil teuren E-Bikes begonnen. (Symbolfoto) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Münster (dpa/lnw) – In einem kuriosen Prozess vor dem Amtsgericht Münster hat sich der Angeklagte am ersten Verhandlungstag in Widersprüche verwickelt. Laut Anklage soll der 63-Jährige im Jahr 2023 zahlreiche wertvolle Räder und die Akkus von E-Bikes und E-Scootern gestohlen haben. Angeklagt sind 58 Fälle, davon 37 als besonders schwerer Diebstahl. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis vor. 


Auf dem Grundstück des Mannes waren noch viel mehr Räder und Akkus gefunden worden. Nicht bei allen Funden konnte eine Straftat nachgewiesen werden. In seiner Einlassung zu den Vorwürfen gab der Mann an, ein typischer Messie zu sein. Er sammle krankhaft und bastle gerne an Fahrrädern. Das Grundstück und seine Wohnung seien voller dieser Dinge. Seine Ehe sei bereits daran gescheitert. 

Laut Staatsanwalt hatte er die hochwertigen E-Bikes oder einzelne Akkus überwiegend in Münster gestohlen. Wiederholte Tatorte waren der Parkplatz am Zoo oder der Botanische Garten. Auf Druck seines Anwalts und des Richters gab er zu, vereinzelt Akkus herausgebrochen und gestohlen zu haben. Den gezielten Diebstahl der zum Teil bis zu 3.000 Euro teuren E-Bikes wies er wiederholt von sich. Auch den Hinweis des Gerichts, dass die Beweislast erdrückend sei und die anstehenden Zeugenaussagen etwas anderes ergeben würden, änderte nichts an seiner Aussage. 

Angeklagter: Nie ganze Räder gestohlen

Er habe keine vollständigen Räder im öffentlichen Raum gestohlen. Und im Detail könne er sich auch bei der Vielzahl der aufgeführten Fälle ohnehin nicht erinnern. Nach seiner Aussage hat er die Rahmen der Räder immer irgendwo in Containern oder als Schrott im Gebüsch gefunden. Die eigentlichen Diebe müssten sie da entsorgt haben, so die Begründung des Angeklagten. 

Richter Christoph Neukäter warf dem Mann mehrfach vor, unglaubwürdig zu sein. Auch das Motiv, dass er die Akkus als großen Energiespeicher für seine Photovoltaik-Anlage basteln wollte, nahm der Richter dem Angeklagten nicht ab. Diese Aussage hatte er bei einer seiner ersten Vernehmungen bei der Polizei gemacht. Bis zum 24. September sind vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.