
Münster (dpa/lnw) – Der Streit um ein Grundstück an der Abbaukante im Braunkohlerevier Hambach geht in die nächste juristische Runde. Der BUND hatte im Juli 2026 vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage erlitten. Das OVG hatte bei dem Urteil keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zugelassen. Dagegen hat der Landesverband des BUND als Grundstücksbesitzer am 31. August Beschwerde eingelegt, um den Weg an das Bundesgericht zu ebnen, wie eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage mitteilte.
Der Streit dreht sich um die Enteignung des Wiesengrundstücks im Jahr 2018, gegen die der Verband erfolglos vorgegangen war. Das Grundstück liegt rund 30 Meter entfernt von der Abbaukante des Tagebaus nordöstlich des Hambacher Forstes. Der BUND hatte die Fläche, die nicht bewirtschaftet wird, 1997 gekauft. In direkter Nachbarschaft zum Hambacher Forst, der zum Symbol für den Protest gegen den Abbau der Braunkohle wurde, fanden auf der Wiese immer wieder Protestaktionen statt.
Planung geändert
Nach der geänderten Planung für den Braunkohleabbau argumentierte der BUND als ehemaliger Besitzer, dass der Grund für die Enteignung nicht mehr gegeben sei. Das OVG aber sah das anders: Der Enteignungszweck – die Errichtung und Führung des Betriebs zur Gewinnung von Braunkohle Tagebau Hambach und der dazugehörigen Tätigkeiten und Einrichtungen – sei nicht aufgegeben worden, hieß es zur Begründung. Der Tagebau werde mit gewissen Modifikationen weitergeführt.
Kleinere Abbaufläche nach Kohlekompromiss
Durch den Kohlekompromiss zwischen Bund, Ländern und den Energiekonzernen aus dem Jahr 2020 wurde die Abbaufläche der Braunkohle verkleinert und der Hambacher Forst blieb erhalten.
