Nach den Sommerferien geht es für viele Kinder zum ersten Mal in die Schule. Foto: Pixabay

Heiligenhaus. Die Stadtverwaltung informiert wie folgt über das Anmeldeverfahren für Kinder an den Grundeschulen.


Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2027/2028 wie folgt statt: Bis spätestens 16.10.2026 ist der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule einzureichen.

Die Unterlagen können der Schule auf dem Postweg zugeschickt, in den Briefkasten der Schule eingeworfen oder während der Öffnungszeiten persönlich im Schulsekretariat abgegeben werden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder eine Absage.

Bei dem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten ist wünschenswert. Zu dem Vorstellungstermin sollten die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleitung es dann persönlich kennen lernen kann, um u.a. im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.

Eltern ist es freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisgrundschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden. Dies sind im Einzelnen:

  • Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106,
  • Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1,
  • Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51,

oder

  • Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16,
  • Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Schulpflichtig werden am 01.08.2027 alle Kinder, die bis einschließlich 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens. Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15.11.2026 angemeldet werden.

Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.

Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Die Erziehungsberechtigten von Kindern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.

Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine amtsärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.