
Leipzig (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Neubau der A445 zwischen Hamm und Werl in allen wesentlichen Punkten abgewiesen. Lediglich eine planerische Detailfrage müsse noch ergänzt werden, entschied das Gericht in Leipzig. (Az.: BVerwG 9 A 1.25 und 9 A 2.25) Die acht Kilometer lange Strecke soll die Autobahn 2 (Oberhausen-Hannover) im Norden mit der A44 (Dortmund-Kassel) im Süden verbinden und die vielbefahrene Bundesstraße 63 entlasten.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW und ein Anwohner hatten gegen das Vorhaben geklagt. Sie sahen Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzrecht. Mit dem Bau der Autobahn werde außerdem gegen die Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes bei Kohlendioxid verstoßen. Im Fall des privaten Klägers ging es unter anderem um Lärmschutz.
Gericht folgt Einwänden der Kläger nicht
Das Bundesverwaltungsgericht folgte den Argumenten der Kläger nicht. Weder beim Wasserrecht noch beim Arten- und Klimaschutz konnten die Bundesrichter Fehler in den Planungen erkennen. Die Belange des privaten Klägers beim Lärmschutz seien ordnungsgemäß abgearbeitet worden.
In der mündlichen Verhandlung im September hatte der etwa elf Kilometer lange Bewerbach, der zur Stadt Hamm gehört, besonders im Fokus gestanden. Dieser soll auf einer Länge von 75 Metern verlegt werden, weil ihn die geplante Autobahn kreuzt. Das Gewässer werde durch die Maßnahmen nicht so beeinträchtigt, dass dies gegen das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verstoße, entschieden die Bundesrichter.
Auswirkungen auf Klimaschutz ausreichend betrachtet
Der Planfeststellungsbeschluss für den Autobahnbau stammt aus dem Jahr 2020. Er wurde im Dezember 2024 nochmals ergänzt, weil die zuständige Behörde weitere Untersuchungen anstellte. Dabei seien auch ursprünglich bestehende Defizite bezüglich des Klimaschutzes behoben worden, so das Bundesverwaltungsgericht.
Die A445 soll je Fahrtrichtung zweispurig gebaut werden. Laut den Berechnungen der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes sollen später bis zu 40.000 Fahrzeuge pro Tag über den neuen Abschnitt fahren. 19 Prozent davon sollen Lastwagen sein.
Im Bundesverkehrswegeplan ist der Neubau der A445 als vordringlicher Bedarf eingestuft. Der südliche Teil der Strecke ist schon seit Jahrzehnten unter Verkehr. Jetzt kann auch die Lücke zwischen Werl und Hamm geschlossen werden.
