Fahrzeuge verlassen den BGH.
Fahrzeuge verlassen den BGH. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Ex-BND-Präsident August Hanning ist nach Auskunft seines Anwalts zwar im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. «Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben», teilte Rechtsanwalt Leon Kruse mit. Die weiteren Ermittlungen würden das zeigen. «Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt», betonte Kruse. «Welt» und «Spiegel» hatten zuvor über die Stellungnahme berichtet.


Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem früheren Präsidenten Bundesnachrichtendiensts (BND) geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Der 80-Jährige kam in Untersuchungshaft.

 

Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben.