Der Betroffenenbeirat kritisiert den Umgang der Bischöfe mit dem Thema. (Symbolbild)
Der Betroffenenbeirat kritisiert den Umgang der Bischöfe mit dem Thema. (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa

Köln (dpa) – Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat Hürden und eine schleppende Bearbeitung bei der Anerkennung von Fällen sexuellen Missbrauchs kritisiert. Viele Betroffene müssten darum kämpfen, Entschädigungen von der katholischen Kirche zu erhalten, sagte der Vorsitzende des Beirats, Jens Windel, in Köln. 


«Von allen Seiten höre ich, wie anstrengend und entwürdigend es für Betroffene ist Anträge zu stellen. Und wie enttäuscht sie sind, wenn nach jahrelangem Schweigen eine Ablehnung kommt, oder eine Zahlung, die sie als erneute Entwertung ihres Leids empfinden», sagte Windel. 

Anerkennungszahlungen aus Sicht der Betroffenen oft zu niedrig

«Ein Mensch wird vergewaltigt, psychisch zerstört und trägt die Folgen teilweise sein ganzes Leben», schilderte der Vorsitzende. Wenn er dafür dann 20.000 Euro als sogenannte Anerkennungsleistung bekomme und nach einem weiteren Antrag und längerer Wartezeit vielleicht weitere 10.000 Euro, sei das nicht annähernd genug. «Was soll daran eigentlich anerkennen, was diesem Menschen angetan wurde?» 

Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht wurden, können bei der Kirche Zahlungen beantragen, über deren Höhe die von der katholischen Kirche eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entscheidet. Betroffene müssen keine Beweise für den Missbrauch vorlegen, es genügt, wenn ihre Schilderung plausibel ist. 

Insgesamt bisher 93 Millionen Euro für Missbrauchsopfer bewilligt

Seit ihrer Gründung vor fünf Jahren hat die UKA nach eigenen Angaben mehr als 93 Millionen Euro für Opfer von sexuellem Missbrauch bewilligt. In 47 Fällen wurden Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 250.000 Euro gezahlt, wie aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht hervorgeht. Mit Stand Ende September seien bisher insgesamt rund 3.200 Anträge bei der UKA eingegangen, knapp 3.000 seien bereits beschieden worden.

Die freiwilligen Leistungen der Kirche haben nichts zu tun mit Gerichtsverfahren – der Rechtsweg steht unabhängig davon jedem Betroffenen offen. Im Jahr 2023 hatte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zum Beispiel zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen ehemaligen Messdiener verurteilt.