Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung Ende Juni die Entwurfsfassung und die Veröffentlichung folgender Bebauungspläne beschlossen.


Nahversorgungsstandort südlich Velberter Straße, Bebauungsplanes Nr. 85

„Ziel der Planung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Nahversorgungsstandort südlich Velberter Straße“ ist es, den Nahversorgungsstandort Hetterscheidt zeitnah wiederzubeleben, um insbesondere die Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete auch in Zukunft wieder gewährleisten zu können“, informiert dazu die Verwaltung.

Die Unterlagen können vom 15.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=80465 eingesehen werden. Während des genannten Zeitraums können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

„Nördlich A44 / westlich Ratinger Straße“, 1. Änderung, Bebauungsplanes Nr. 58

Ziel der Planung des Bebauungsplanes Nr. 58 „nördlich A44 / westlich Ratinger Straße“, 1. Änderung ist die Steigerung der Attraktivität der Gewerbeflächen, um zeitnah Gewerbeansiedlungen erreichen zu können.

Die Unterlagen können vom 15.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=83822 eingesehen werden. Während des genannten Zeitraums können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

„Hetterscheidt-Südost“, 3. Änderung für den Bereich Humboldtstraße/Velberter Straße, Bebauungsplanes Nr. 46

 Ziel der Planung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hetterscheidt-Südost“, 3. Änderung für den Bereich Humboldtstraße/Velberter Straße ist es, durch die angepasste Höhenentwicklung die vorhandene innerstädtische Fläche ressourcenschonend zu nutzen, eine bauliche Verdichtung innerhalb bereits erschlossener Gebiete zu fördern und so zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Außenbereich beizutragen.

Die Unterlagen können vom 15.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=84634 eingesehen werden. Während des genannten Zeitraums können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

Einsicht im Katasteramt

Die Entwürfe zu den Bebauungsplänen einschließlich Begründung sind im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, in der Zeit vom 15.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 während folgender Dienststunden einsehbar: montags: 08.30 – 12.30 Uhr, mittwochs: 08.30 – 12.30 Uhr, donnerstags: 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, freitags: 08.30 – 12.30 Uhr.

Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.