Ein Blick auf das Rathaus in Heiligenhaus. Symbolfoto: Mathias Kehren
Ein Blick auf das Rathaus in Heiligenhaus. Symbolfoto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus erarbeitet in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Post, Welters und Partner mbB einen Gestaltungsleitfaden für die Heiligenhauser Innenstadt. Ziel des Leitfadens ist der Erhalt von gestalterischen Qualitäten der Innenstadt und die Vermeidung stadtbildschädigender Entwicklungen.


Ein attraktives Stadtbild ist ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt es den Gebäudebestand der Innenstadt durch aktive Einbindung privater Akteurinnen und Akteure aufzuwerten. Für die dafür notwendigen Aufwertungsmaßnahmen sind gestalterische Leitlinien sinnvoll und wichtig. Auf diese Weise können die im Laufe der Jahre entstandenen gestalterischen Defizite abgebaut und eine attraktive Weiterentwicklung der Innenstadt von Heiligenhaus eingeleitet werden.

Dazu wird in den kommenden zwei Wochen (25. September bis 6. Oktober) eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Stadtbildanalyse der Innenstadt durch das Planungsbüro durchgeführt. Darauf aufbauend werden Leitlinien für die Innenstadt entwickelt. In zwei Workshops haben außerdem lokale Interessensvertreterinnen und -vertreter die Möglichkeit, am Gestaltungsleitfaden mitzuwirken. Im Frühling 2024 wird die Erarbeitung voraussichtlich abgeschlossen sein und der Leitfaden vorliegen.

Die Zielgruppen des Gestaltungsleitfadens sind dabei private Bauherrinnen und Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende. Der Leitfaden soll unter anderem Empfehlungen zum Umgang mit Werbeanlagen an Gebäuden, Fassadengestaltung, Gestaltung von Schaufensterzonen und Möblierung der Außengastronomie enthalten. Der Gestaltungsleitfaden hat für Private nur einen empfehlenden Charakter, wird jedoch für das im Jahr 2024 startende Hof- und Fassadenprogramm eine Richtschnur für die Bewilligung von Fördergeldern sein. Ergänzende Leitlinien zum öffentlichen Raum sollen von der Stadtverwaltung bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.