Kompakte Photovoltaikanlagen können auch auf Balkonen eingesetzt werden. Symbolbild: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus startet ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Einkommensschwache Haushalte erhalten 100 Prozent Förderung für vorgegebene Anlagen, die auf Balkonen installiert werden können. Das teilt die Stadtverwaltung mit.


Seit dem 19. August 2025 können einkommensschwache Haushalte eine vollständige Förderung für den Erwerb eines Balkonkraftwerks erhalten. Ziel ist es, auch Mieterinnen und Mietern ohne eigenes Dach den Zugang zu sauberer Solarenergie zu ermöglichen.

“Für das Programm stehen insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung”, heißt es von der Stadtverwaltung. Und weiter: “Gefördert wird pro Haushalt ein Balkonkraftwerk mit maximal zwei Modulen, das von einem beauftragten Fachbetrieb geliefert wird. Die Beratung, Beschaffung und Auslieferung sind im Förderumfang enthalten.”

Die Förderung können demnach Mieter beantragen, deren Erstwohnsitz in Heiligenhaus ist und die über ein Jahreseinkommen von maximal 25.000 Euro brutto verfügen. Voraussetzung ist außerdem ein geeigneter Balkon und eine Steckdose, um das Balkonkraftwerk anzuschließen.

So funktioniert die Antragstellung:

• Antragstellung digital über das Bürgerserviceportal oder analogen Antrag per Post an die Stadtverwaltung Heiligenhaus senden.

• Benötigte Unterlagen mit einreichen: Einkommensnachweis, Nachweis einer geeigneten Montagefläche, Kenntnisnahme der Eigentümerin/des Eigentümers, Foto des Balkons.

• Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge und solange der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist.

Carolin Hennig und Muriel Liebergall, das Klimaschutzteam der Stadtverwaltung Heiligenhaus, betonen: “Mit diesem Programm möchten wir nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, sondern auch Menschen mit geringerem Einkommen aktiv an der Energiewende beteiligen. Jeder soll die Chance haben, von günstiger und sauberer Sonnenenergie zu profitieren.”

Das Förderprogramm endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind oder am 31. Dezember 2025.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Bürgerserviceportal unter https://heiligenhaus.de/stadt-rathaus/buergerservice?ansicht=dienstleistung&eintrag=286 oder direkt im Bürgerbüro.