Die Stadt Heiligenhaus informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadt Heiligenhaus informiert. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Am 27. September 2023 wurde der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 und 2025 in den Rat der Stadt Heiligenhaus eingebracht. Im Anschluss daran wird der Entwurf nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht, Einwohner können Einwendungen geltend machen.


Wie bereits für die früheren Haushhalte erhalten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Einflussmöglichkeiten im Rahmen eines Bürgerhaushaltes, die Möglichkeit online unter https://beteiligung.heiligenhaus.de/ aktiv am Haushaltsverfahren teilzunehmen. Konkret können bis zum 22. Oktober 2023 Fragen gestellt und Vorschläge zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf unterbreitet werden.

Für das Einbringen von Vorschlägen gilt:

  • Zur Dokumentation einer Vorschlagsberechtigung zum städtischen Haushalt, ist eine  Registrierung mit Echtnamen und Adresse ist erforderlich. Der Name (ohne Adresse) wird beim Vorschlag mit ausgewiesen.
  • Vorschläge mit Pseudonamen oder anonyme Eingaben werden gelöscht.
  • Eine Bewertung oder Zensur des Vorschlages oder eine Abstimmung im Forum erfolgt nicht.
  • Alle Vorschläge werden den Fraktionen für die vorgeschalteten Etatberatungen zur Verfügung gestellt.
  • Die Vorschläge sollten im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen mit entsprechenden Deckungsvorschlägen versehen werden.

Im Rahmen der Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zwischen dem 28. und 30. Dezember 2023 erfolgt verbindlich eine abschließende Abstimmung über alle Vorschläge, die den vorgenannten Kriterien entsprechen.