Quelle: Stadt Heiligenhaus/OpenStreet Map

Heiligenhaus. Die Stadtverwaltung informiert über die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 58 „nördlich A44 / westlich Ratinger Straße“. Die Dauer der Auslegung beläuft sich auf lediglich zwei Wochen, Anregungen können nur auf den geänderten Teil eingebracht werden. 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat die überarbeitete Entwurfsfassung sowie die erneute Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 58 „nördlich A44 / westlich Ratinger Straße“, 1. Änderung beschlossen. Die Dauer der Auslegung ist auf zwei Wochen verkürzt. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Die Änderungen betreffen Regelungen zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen, zur Schaffung von Dachbegrünungen und zur Höhe der Gebäude. Genauere Infos sind unter dem Link abrufbar: https://www.o-sp.de/download/heiligenhaus/602369.

Ziel der Planung des Bebauungsplanes Nr. 58 ist die Steigerung der Attraktivität der Gewerbeflächen, um zeitnah Gewerbeansiedlungen erreichen zu können.

Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die vorgenannte geänderte Entwurfsfassung einschließlich Begründung, im Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltschutz im Rathaus Neubau an der Hauptstraße 157 ab sofort bis einschließlich 15.10.2026 während folgender Zeiten einzusehen: Vormittag (außer Dienstag) von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Unterlagen aktuell bis einschließlich 15.10.2026 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=83822 einzusehen und abzurufen.

Während des o.g. Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden