Ein Gästezimmer mit Doppelbett Sprossenfenster. Foto: Pixabay

Heiligenhaus/Düsseldorf. Die IHK Düsseldorf warnt davor in Heiligenhaus eine Beherbergungssteuer zu erheben.


Die IHK Düsseldorf ist überzeugt, dass die neue Steuer negative Auswirkungen für das  Hotel- und Gastgewerbe in Heiligenhaus haben könnte.

„Die Übernachtungszahlen im Kreis Mettmann haben immer noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht“, sagt Nadia Mohseni, IHK-Regionalbeauftragte im Kreis Mettmann. Eine Beherbergungssteuer würde die Branche zusätzlich belasten und hätte zudem “zweifelhaften, haushalterischen Nutzen”.

Laut IHK beruhten die Angaben in der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Heiligenhaus teilweise auf Schätzungen, weil für einen Teil des MArktes keine belastbaren Zahlen vorliegen. Die zu erwarteten Einnahmen wären hingegen “überschaubar”.

“Schon deshalb ist offen, ob die Steuer den erhofften fiskalischen Effekt tatsächlich entfalten kann”, bekräftigt Mohseni. Hinzu komme, dass die gewünschte Haushaltsverbesserung unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands vermutlich deutlich geringer ausfalle.

Weiterhin steht das Hotel- und Gastgewerbe im regionalen Wettbewerb. Eine Beherbergungssteuer könne deshalb zum “entscheidenden Standortnachteil” werden, weil keine andere umliegende Kommunen eine entsprechende Steuer erhebe.

Die IHK Düsseldorf spricht sich deshalb ausdrücklich gegen eine erneut diskutierte Beherbergungssteuer aus.