Heiligenhaus. Vom 10. März bis zum 30. April gelten auf drei Straße im Stadtgebiet vorübergehende Maßnahmen für den Amphibienschutz. Das hat die Stadtverwaltung bekannt gegeben.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie im Mobilitätsauschuss wurden für den Zeitraum der Amphibienwanderung, etwa vom 10. März bis zum 30. April folgende Maßnahmen beschlossen: Die Kettwiger Straße wird vollgesperrt. Die Vollsperrung erstreckt sich von der Kettiger Straße Haus-Nr. 155 bis zur Einmündung Am Sprung.
Die Zufahrtsmöglichkeit von der Ruhrstraße aus kommend über die Kettwiger Straße zum Am Sprung bleibt bestehen.
Darüber hinaus wird im genannten Zeitraum die Abtskücher Straße (K1) mit den Schildern „Amphibienwanderung“ und Zulässige Höchstgeschwindigkeit „30 km/h“ ausgestattet. Am Flurweg wird ebenfalls das Hinweiszeichen für die Amphibienwanderung aufgestellt.