Auch nach den jüngsten Lockerungen bleibt es dabei: Zugang zum Rathaus nur mit Maske. Symbolfoto: Mathias Kehren
Auch nach den jüngsten Lockerungen bleibt es dabei: Zugang zum Rathaus nur mit Maske. Symbolfoto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Maskenpflicht im Rathaus und den städtischen Dienststellen der Stadt Heiligenhaus bleibt vorerst bestehen. Das teilt die Verwaltung mit.

Am ersten Aprilwochenende ist die Maskenpflicht größtenteils gefallen. Ebenso wie bei unterschiedlichen Handelsgeschäften bleibt sie aber für Besucherinnen und Besucher des Rathauses bestehen.

„In Anbetracht der weiterhin hohen Infiziertenzahlen und dem Umstand, dass Masken erwiesenermaßen die Ansteckungsgefahr erheblich reduzieren, habe ich den Mitarbeitenden im Rathaus und den übrigen städtischen Dienststellen aufgegeben, weiterhin umsichtig zu handeln und Maske zu tragen“, erklärt Bürgermeister Michael Beck.

„Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten halte ich für alle bis auf Weiteres die Maskenpflicht in unseren Gebäuden bei“, so der Bürgermeister weiter.

Eine Kontrolle des Impf- und Genesenenstatus beim Zutritt zu den Gebäuden wird aber nicht mehr durchgeführt.

Die Verwaltung in Velbert hat sich für einen ähnlichen Weg entschieden (zu Artikel).