Heiligenhaus. Viele fiebern den bevorstehenden Schulferien und damit nahenden Urlaub schon entgegen. Damit die Freude nicht am Flughafen oder bei der Einreise ins Urlaubsland getrübt wird, sind gültige Ausweisdokumente Pflicht.
„Da das Antragsaufkommen im Bürgerbüro, und dementsprechend auch bei der Bundesdruckerei, jetzt vor der Hauptreisezeit besonders hoch ist, sollten neue Personalausweise und Reisepässe möglichst frühzeitig beantragt werden“, informiert Stadtsprecher Peter Parnow.
Die Stadtverwaltung weist auch auf eine Änderung bei den Ausweisdokumenten für Kinder hin, die seit Jahresbeginn gilt. Es werden keine neuen Kinderausweise und Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch werden diese Dokumente nicht mehr verlängert
Hintergrund hierfür ist, dass Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden.
Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Weitergehende Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, sind auf der Homepage des Bundesinnenministeriums zu finden: www.bmi.bund.de.