Der Start ins neue Jahr soll dieses Jahr wegen Corona ohne großes Feuerwerk erfolgen. Foto: Mathias Kehren
Der Start ins neue Jahr soll dieses Jahr wegen Corona ohne großes Feuerwerk erfolgen. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadtverwaltung Heiligenhaus weist daraufhin, das auf öffentlichen Plätzen, Park- und Freizeitanlagen kein Silvesterfeuerwerk gemacht werden darf. Dazu hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen.


Bürgermeister Michael Beck hat die Allgemeinverfügung der Stadt Heiligenhaus zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Voronavirus erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 1. Januar. Sie beinhaltet im Kern das Verbot zur Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 an folgenden öffentlichen Plätzen, Park- und Freizeitanlagen.

Explizit verboten ist Feuerwerk demnach auf dem Rathausplatz, dem Kirchplatz, dem Europaplatz und in den öffentlichen Parkanlagen Hefelmannpark, John-Steinbeck-Park, Thormälen-Generationenpark, Park Laubecker Bachtal und der Freizeitanlage Bergische Straße. Außerdem darf keine Pyrotechnik zum Einsatz kommen auf allen Bolzplätzen und auf allen öffentlichen Parkplätzen in Heiligenhaus.

„Mit Blick auf die Verhinderung eines weiteren Infektionsgeschehens sollen größere Gruppenbildungen oder Menschenansammlungen, die dort aus Anlass des Silvesterfeuerwerks zu erwarten sind, verhindert werden“, heißt es dazu von der Stadt.