Heiligenhaus. Am Dienstagmittag, 19. August, hat ein unbekannter Mann einer 31-jährigen Frau auf einer Rolltreppe eines Supermarkts in Heiligenhaus unter ihren Rock gefilmt. Die Polizei ermittelt wegen “Upskirting” und bittet um Hinweise.
Gegen 13:45 Uhr stand die 30-Jährige in einem Supermarkt an der Westfalenstraße auf einer Rolltreppe, als sie einen Mann hinter sich bemerkte, der ihr augenscheinlich unter den Rock filmte. So gab es die junge Frau gegenüber der Polizei an. Als sie das Geschäft verließ, soll der Unbekannte sie unter einem Vorwand angesprochen und dabei ihre Füße gefilmt haben. Die Düsseldorferin forderte ihn dazu auf, die Aufnahmen zu löschen und erstattete am selben Tag Anzeige bei der Polizei.
Sie beschreibt den Täter als männlich, ungefähr 55 bis 60 Jahre alt, gepflegtes Erscheinungsbild. Er hatte ein iPhone mit großer Schriftanzeige in der Hand.
Die Polizei hat ein Verfahren eingeleitet und fragt: “Wer hat die Tat beobachtet oder kann Angaben zu dem gesuchten Täter machen?” Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus jederzeit unter 02056 9312-6150 entgegen.
Was bezeichnet “upskirting” oder “downblousing”?
Die Polizei informiert: Das sogenannten “upskirting” oder “downblousing”, also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung der Aufnahmen, ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB “Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen” sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.