Heiligenhaus. Auf der Hauptstraße und im Bereich der weiterführenden Schulen hat die Polizei am Montag, 22. Juni, gezielt E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer in den Fokus genommen.
Die Polizei musste “zahlreiche verkehrsdidaktische Gespräche insbesondere mit Jugendlichen” führen, zieht die Behörde Bilanz. In insgesamt fünf Fällen mussten die Einsatzkräfte Verstöße sogra mit Verwarngeldern ahnden – unter anderem, weil Jugendliche zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren oder unerlaubt über den Bürgersteig gefahren sind.
Beschwerden von Anwohnern waren Anlass für die Kontrollen, heißt es von Seiten der Polizei.
Die Polizei kennt das Problem: “Immer wieder kommt es im Kreis durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen – sei es auf der Straße oder auf einem Gehweg. Weit verbreitet ist nach wie vor der Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf.”
Grundsätzlich gilt, dass E-Roller die Radverkehrswege zu nutzen haben. Falls keine Radwege angelegt sind, sollten E-Scooter auf der Fahrbahn oder außerorts auf dem Seitenstreifen gefahren werden, stellt die Polizei klar.
Die Polizei stellt klar: “Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist.
Wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B kommen möchten, müssen sie also absteigen und schieben.”
Weitere Infos rund um die E-Scooter-Regeln stehen unter: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf.


