Zollabgaben und Steuern können das vermeintliche Schnäppchen teurer machen als erwartet. Seit dem 1. Juli gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung. Bild: pixabay
Zollabgaben und Steuern können das vermeintliche Schnäppchen teurer machen als erwartet. Seit dem 1. Juli gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. Online-Shopping ist beliebt. Günstige Angebote und Rabatte verlocken zum schnellen Kauf mit wenigen Klicks. Aber gerade bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist ein genauer Blick ins Kleingedruckte wichtig. Zollabgaben und Steuern können das vermeintliche Schnäppchen teurer machen als erwartet. Seit dem 1. Juli gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung. Worauf man beim Online-Kauf achten sollte, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:

  • Gebühren bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern:
    Bis zum 30. Juni 2021 galt, dass Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Allerdings mit einer Ausnahme: Der Zoll verzichtet auf die Erhebung von Abgaben, wenn diese unter einem Euro liegen. Eine Sonderregelung gilt außerdem für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen. Hier gilt weiterhin eine Freigrenze von 45 Euro. Neben der Einfuhrumsatzsteuer werden ab einem Gesamtwert der Bestellung von über 150 Euro Zollgebühren fällig. Für die Übernahme der Zollabwicklung bei steuerpflichtigen Sendungen berechnen viele Paketdienste zusätzlich eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro.
  • Ein Rechenbeispiel:
    Wer in China eine Handyhülle für 5,20 Euro bestellt, muss darauf theoretisch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Das sind 99 Cent. Wegen der Kleinbetragsregelung verzichtet der Zoll jedoch auf die Gebühr. Liegt der Preis für die Handyhülle hingegen bei 5,50 Euro, werden 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig, die in diesem Fall bezahlt werden müssen. Zuzüglich der Auslagenpauschale der Deutschen Post entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12,55 Euro.
  • Gebühren erkennen und vermeiden:
    Grundsätzlich müssen Online-Shops im Bestellprozess darüber informieren, dass zusätzliche Einfuhrabgaben entstehen können. Da sich Zölle und Einfuhrsteuern je nach Zielland, Preis und Art der Ware unterscheiden, wird jedoch nicht immer die konkrete Höhe vorab berechnet. Vor der Bestellung ist es daher ratsam, sich selber beim Zoll über die zu entrichtenden Gebühren zu informieren, damit böse Überraschungen erspart bleiben. Da innerhalb der EU keine zusätzlichen Steuern und Zölle anfallen, lohnt sich die Suche nach einem Online-Shop, der aus der EU versendet. Wer die Auslagenpauschale des Paketdienstes sparen möchte, kann außerdem die Ware selbst verzollen. Die Ware wird dann aber nicht nach Hause geliefert, sondern muss beim Zollamt abgeholt werden.
  • Kostenfalle Widerruf:
    Ein weiteres Ärgernis können die Kosten im Falle eines Widerrufs sein. Soll die Ware nach China oder in andere Drittländer versendet werden, können die Versandkosten schnell den Warenwert übersteigen. Hilfreich zu wissen: Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass Waren an die im Impressum angegebene Adresse zurückgesendet werden können. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen. Steht im Impressum eine Adresse in Deutschland oder der in der EU, kann die Ware auch kostensparend dorthin versendet werden.

Weiterführende Infos und Links:

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Über die Rechte beim Interneteinkauf informiert die Verbraucherzentrale NRW unter
www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123