Mann fährt Elektroscooter in der Stadt.
E-Tretroller haben sich zu einem trendigen Fortbewegungsmittel entwickelt. In Bussen und Bahnen dürfen sie nicht mitgenommen werden. Foto: Pixabay

Wuppertal. Die Mitnahme von elektrischen Rollern in Bussen und Bahnen wird von den Verkehrsbetrieben kritisch gesehen. Wie viele andere ÖPNV-Anbieter auch verbannen die WSW die Gefährte komplett aus ihren Bussen und der Schwebebahn. Der Grund: Brandgefahr wegen geringer Sicherheitsstandards.

Elektrische Tretroller sind praktisch und sorgen für individuelle, emissionsfreie Mobilität in der Stadt. Pendler nutzen Sie gerne, um die letzte Meile ab der Station oder dem Bahnhof angenehmer zu überwinden. Doch den meisten Verkehrsbetieben sind die E-Roller ein Dorn im Auge.

E-Tretroller brandgefährlich

„Die E-Roller haben ein Problem“, erklären die Stadtwerke: „Die Brandgefahr bei ihren Lithium-Ionen-Akkus ist deutlich höher als bei anderen E-Fahrzeugen. Dies liegt an ihrer Bauweise und den derzeit noch niedrigen Sicherheitsstandards.“ Der Verlauf eines Brandereignisses lasse in Bussen und den städtischen Bahnen erhebliche Gefährdungen der Fahrgäste erwarten, so die Stadtwerke.

Und mit dieser Auffassung sind sie nicht allein. Viele Nahverkehrsbetriebe, unter anderem auch die Rheinbahn und die DVG Duisburg, untersagen bereits die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen und folgen damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der VDV hat sich mit dem Thema „Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern“ befasst. Vorausgegangen waren Brände in Madrid, Barcelona und London, wo es durch Selbstentzündungen von E-Rollern zu starker Rauchentwicklung im Fahrgastraum öffentlicher Verkehrsmittel gekommen sein soll.

Die DVG Duisburg erklären auf ihrer Homepage zu dem dort schon geltenden Mitnahmeverbot: „Durch eine mögliche Rauchentwicklung können gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen – diese Gefahr wollen wir nicht eingehen.“

Auch die WSW verbieten die Mitnahme elektrischer Roller nun ab Montag, 18. März, in ihren Bussen und der Schwebebahn. Auf das Verbot weist dann künftig ein Piktogramm an den Fahrzeugen hin.

E-Tretroller auch nicht in der Schwebebahn

Das Befahren und Abstellen von E-Tretrollern an den Stationen ist untersagt. „Ausnahme sind die Verteilerebenen, die als öffentlicher Weg genutzt werden. Hier müssen die Roller allerdings geschoben werden. Das Abstellen ist auch hier nicht erlaubt“, infomieren die Werke. Die Hausordnung der Schwebebahn werde entsprechend ergänzt.

Ausnahmen vom Verbot für E-Rollstühle und E-Bikes

Das Verbot gilt nicht für E-Bikes (Pedelecs), Elektro-Rollstühle und so genannte E-Scooter (Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen). Die genannten Gefährte verfügten in aller Regel über entsprechende Sicherheitsstandards und seien deshalb vom Verbot ausgenommen, sind sich die Verkehrsbetriebe einig.