Das „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale bietet hilfreiche Erläuterungen und praktischen Rat sowie wichtige Vorlagen und Formulierungsbeispiele. Bild: pixabay
Das „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale bietet hilfreiche Erläuterungen und praktischen Rat sowie wichtige Vorlagen und Formulierungsbeispiele. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. Es gibt kein Testament von der Stange. Die Entscheidung, wem man was vererben möchte, kann einem niemand abnehmen. Tatsächlich hat aber noch nicht einmal jeder fünfte Deutsche ein Testament verfasst. Wer verhindern möchte, dass die Erbfolge vom Gesetz bestimmt wird, sollte ein paar Grundregeln beachten, um seinen letzten Willen gültig festzuhalten. Das „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale bietet dazu hilfreiche Erläuterungen und praktischen Rat sowie wichtige Vorlagen und Formulierungsbeispiele.

Die Neuauflage des Ratgebers erläutert die formellen Anforderungen, die bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden müssen und zeigt auf, wer erbt, wenn keines vorliegt. Zudem stellt er die verschiedenen rechtlichen Verfügungen vor, die verwendet werden können, um den letzten Willen umzusetzen, wie etwa die Anordnung von Auflagen, Zuwendung von Vermächtnissen oder auch die Enterbung von gesetzlich Berechtigten. Für Eltern mit minderjährigen Kindern spielen außerdem noch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle. Dadurch kann die Verwaltung des Kindesvermögens geregelt oder auch bestimmt werden, wer zum Vormund ernannt werden soll. Da jeder Fall anders liegt, bietet der zweite Teil des Buchs zahlreiche Checklisten, Textbausteine und Mustertestamente für verschiedene Lebenssituationen – zum Heraustrennen und Abheften.
Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 220 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.