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Das "gelbe Büchlein", der Impfpass, und die digitale Alternative für den Impfnachweis. Foto: Volkmann

Erkrath. Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist der Besuch der Bürgerbüros in Alt-Erkrath und Hochdahl sowie aller städtischen Verwaltungsgebäude, einschließlich des Standesamtes, ab sofort nur noch für genesene, geimpfte oder negativ getestete Personen möglich. Dabei darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein – Selbsttests werden nicht akzeptiert. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ebenso sind bei Eintritt in die Verwaltungsgebäude weiterhin Mund und Nase mit einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP-Maske) zu bedecken sowie die Hände an den dafür vorgesehenen Spendern im Eingangsbereich zu desinfizieren. Wo immer möglich, sollen Anliegen telefonisch, per Mail oder digital über das Online-Serviceportal der Stadt erledigt werden. Eine Übersicht über die städtischen Dienstleistungen gibt es unter www.erkrath.de/serviceportal.

Der Zutritt zur Stadtbücherei ist dagegen nur genesenen oder geimpften Personen vorbehalten. Hier gilt ab sofort und bis auf Weiteres die 2G-Regel.