Zu den Erstattungen von Kita-Beiträgen ist eine Einigung erzielt worden. Foto: pixabay
Zu den Erstattungen von Kita-Beiträgen ist eine Einigung erzielt worden. Foto: pixabay

Erkrath. Die Stadt Erkrath wird für die Monate März, April sowie Mai 2021 bei Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in den städtischen Kindertagesstätten nur die Hälfte des regulären Beitrages erheben. Ein kompletter Verzicht auf die Beitragszahlung erfolgt, wenn das Betreuungsangebot im genannten Zeitraum erst gar nicht in Anspruch genommen wurde. Dies hat der Rat in seiner Sitzung vom 29.06.2021 beschlossen.

Auch die Entgelte für die OGS-Betreuung einschließlich der „Betreuung 8 bis 14 Uhr“ werden bei Inanspruchnahme in den Monaten April sowie Mai 2021 nur zur Hälfte fällig. Auf die Kita-sowie OGS-Beiträge für Februar 2021 wurde bereits mit dem Ratsbeschluss vom 25.02.2021 verzichtet. Die Kosten für die Erstattung der Beiträge teilen sich Land und Kommune.

Auch auf Essensgelder wird anteilig verzichtet
Kinder, die im Bereich der Kindertagesbetreuung im März und April nicht am Mittagessen teilgenommen haben, bekommen das volle Essensgeld erstattet. Andernfalls erfolgt eine taggenaue Abrechnung von drei Euro proTag mit einer maximalen Deckelung von 58 Euro. Im offenen Ganztag wurde bereits eine taggenaue Abrechnung durchgeführt.