Heizkörper mit Thermostatventil im Raum.
Tipps zur Beantragung der Heizungsförderung gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im März. Foto: pixabay

Erkrath. Seit dem 27. Februar ist es möglich, Förderungen für den Heizungstausch zu beantragen. Doch gilt dies noch nicht für alle Immobilien, sondern zunächst nur für Einfamilienhäuser, die vom Eigentümer bewohnt werden. Was bedeutet das für den Heizungstausch? Und wie können etwa vermietete Immobilien dank einer Übergangsregelung dennoch profitieren?


Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement Erkrath am Mittwoch, den 13.03.2024, von 15:00 bis 18:00 Uhr Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Energie. In diesem Monat finden die Beratungen per Telefon statt.

Bürgerinnen und Bürger bekommen dann bequem auf heimischen Sofa nützliche Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen rund ums Energiesparen, die Nutzung von erneuerbaren Energien, sowie energetischem und klimafreundlichen Sanieren. Anmeldungen und Terminwünsche nimmt das städtische Klimaschutzmanagement telefonisch unter 0211 2407-6803 sowie per Mail an klimaschutz@erkrath.de entgegen. Isabelle Uebach, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, ruft die Interessierten anschließend zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.

Alle Termine der städtischen Energieberatung sowie weitere Informationen zum Angebot sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/energieberatung zu finden. Für Erkrath und den Kreis Mettmann hält die Verbraucherzentrale außerdem mehrere Online-Angebote zu verschiedenen Energiethemen vor: Orientierung zu Fragen zum Thema Dämmung gibt es auf einen Blick unter www.verbraucherzentrale.nrw/daemmen-aber-richtig, Informationen zur Online-Seminarreihe „Energie kompakt“ finden sich unter www.verbraucherzentrale.nrw/energie/energie-kompakt-79303.