Mettmann. Die Mitglieder der Frauen Union des Kreises Mettmann hörten während ihrer Sitzung am 27. April 2021 dem „Bericht aus Berlin“ von Michaela Noll, der Bundestagsabgeordneten für den Mettmanner Südkreis, aufmerksam zu. Einig war man sich, dass die jetzt durch Gesetzentwurf auf den Weg gebrachten Nachbesserungen zum Stalking-Gesetz sehr zu begrüßen sind.
Michaela Noll wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vorsehe. Zur Erleichterung der Anwendung in der Praxis und zum besseren Schutz der Opfer von Nachstellungen solle im Tatbestand das Wort „beharrlich“ in „wiederholt“ geändert und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden. Damit werde die Strafbarkeitsschwelle herabgesetzt. Handlungen des sog. Cyberstalkings seien im Gesetz jetzt ausdrücklich beschrieben, wodurch eine rechtssicherere Anwendung möglich sei.
„Wir müssen die Betroffenen besser schützen. Stalking ist für die Betroffenen oft schrecklicher Psychoterror. Die Täter müssen konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden“, erklärte MdB Noll und ergänzte: „Die Anwendung der Strafvorschrift soll erleichtert und die Strafbarkeitsschwellen gesenkt werden. Auch im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert“. Die Vorsitzende der Frauen Union des Kreises Mettmann, Frau Dr. Anette Koewius, dankte Michaela Noll für ihren Einsatz in Berlin.