Die Polizei hat drei Fahrzeuge beschlagnahmt. Deren Fahrer stehen im Verdacht, eine illegales Straßenrennen gefahren zu sein. Symbolbild: Polizei

Hilden. In der Innenstadt sollen sich junge Fahrer im Alter von 19, 25 und 34 Jahren ein illegales Rennen geliefert haben. Davon geht die Polizei in Hilden aus. Am Montagabend hat sie die Fahrzeuge – zwei Autos und ein Motorrad alle von BMW – beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren gegen die Fahrer eingeleitet. 


Gegen 20.40 Uhr fiel Polizeikräften auf der Kirchhofstraße in Höhe der Polizeiwache ein aufheulendes Motorengeräusch auf. Sie beobachteten ein Motorrad, das mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Richrather Straße davon fuhr. Dem Motorrad folgten nach Polizeiangaben zwei Autos der Marke BMW. Die Fahrer überholten in Höhe der Einmündung Kolpingstraße zunächst ein Auto und folgten dem Motorrad dann mit ebenfalls deutlich überhöhter Geschwindigkeit, heißt es von der Behörde.

Wegen des Verdachts der Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen, leiteten die Einsatzkräfte der Polizei eine Fahndung ein. Die Fahrzeuge, ein BMW M2, ein BMW 3er sowie ein Motorrad (BMW S1000), konnten kurz darauf im Einmündungsbereich zur Richrather Straße mitsamt Fahrer angetroffen werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmten die als Tatmittel geltenden Fahrzeuge. Zur weiteren Beweissicherung wurde zudem das Handy des 19-jährigen Motorradfahrers sowie des 34-jährigen BMW M2-Fahrers beschlagnahmt.

Die Polizei bittet Zeugen, die das Kraftfahrzeugrennen möglicherweise beobachtet haben oder durch die Fahrweise der Fahrzeugführer gefährdet wurden, sich mit der Polizei Hilden, Telefon 02103 898-6410, in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt vor der Ausrichtung, Durchführung oder auch der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: „Bei einem Verstoß droht nicht nur der Besitzverlust des Autos. Die ermittelnden Beamtinnen und Beamten prüfen auch, ob der Fahrer oder die Fahrerin zum Führen von Fahrzeugen weiterhin geeignet ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis könnte die Folge sein“,  erklärt die Polizei. Bei derartigen Delikten werde eine „Null-Toleranz-Strategie“ gefahren, heißt es weiter.