Mettmann. Der Kreis Mettmann hat auf der Talstraße, in Höhe der Bushaltestelle “Mettmann Zur Furth”, dauerhaft und beidseitig Halteverbotsschilder eingerichtet. Die Maßnahme ist auf Anregung der Stadt Mettmann durchgeführt worden, da dort parkende Autos regelmäßig den Verkehr behindert haben.
“Seit etwa zwei Jahren hatten insbesondere Anwohner die als Hauptstraße ausgewiesene Straße zum Parken genutzt. Das hatte immer wieder zur Behinderung des Verkehrs und teils gefährlichen Situationen geführt”, informiert die Stadt Mettmann.
Bürgerinnen und Bürger hatten sich in der Folge vielfach bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt gemeldet und auf die Gefahr hingewiesen. “Einen Unfall hat es dort bis heute glücklicherweise nicht gegeben. Auf Anregung unserer Bürgerinnen und Bürger haben wir die Situation geprüft und uns schließlich an den Kreis gewendet und um eine entsprechende Maßnahme gebeten“, erklärt Marcel Alpkaya, Leiter der Straßenverkehrsbehörde.
Eine Hauptverkehrsstraße ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Um eine solche Hauptstraße handelt es sich bei der Talstraße, die die Städte Mettmann und Erkrath verbindet. “Im Außenbereich einer Stadt, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu einer überörtlichen Hauptverkehrsachse, ist nicht mit einem öffentlichen Parkraum zu rechnen”, so Alpkaya abschließend.


