
Paderborn (dpa/lnw) – Ein Pferdebesitzer aus Salzkotten hat das Erzbistum Paderborn auf etwa 150.000 Euro Schadenersatz verklagt. Grund: Eines seiner Tiere sei am Rande einer Wallfahrt mit Pilgern gescheut, über ein geparktes Auto gesprungen, gestürzt und dabei schwer verletzt worden. Das damals wertvolle Tier sei heute wertlos. Das Landgericht Paderborn aber hat die Klage am Freitag nach Angaben eines Sprechers abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung am Oberlandesgericht in Hamm einlegen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Veranstalter der Wallfahrt keine Verkehrssicherheitspflichten verletzt. Die Wallfahrt findet auf einer öffentlichen Straße statt. Dazu gehöre auch, dass Fahnen geschwenkt und Musik gespielt werde. Es sei nicht nötig gewesen, dass der Veranstalter darüber die Anwohner informieren müsse.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Erzbistum angemerkt, dass es die Marienwallfahrt im Salzkottener Ortsteil Verne nicht organisiere und damit der falsche Ansprechpartner für die Klage sei. Diesen Punkt musste das Gericht dann nicht mehr klären, weil es die Klage aus anderen Gründen abgewiesen hatte.
