Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Landeswahlleiterin in Nordrhein-Westfalen hat Kenntnis von 16 Todesfällen von Kandidaten für die Kommunalwahl am 14. September mit Tausenden zu vergebenden Mandaten. Angesichts von Spekulationen im Internet, dass besonders viele AfD-Kandidaten betroffen sein könnten, bekräftigte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, es gebe keine Hinweise auf eine signifikant erhöhte Anzahl von Todesfällen. Bei der Kommunalwahl 2020 waren in NRW mehr als 20.000 Mandate vergeben worden.
Von den bislang erfassten 16 Todesfällen entfallen sieben auf die AfD und jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe. Die Fälle betreffen 14 verschiedene Gemeinden: Altena, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Blomberg, Essen, Hellenthal, Krefeld, Märkischer Kreis, Much, Remscheid, Rheinberg, Schwerte, Solingen und Wuppertal.
Solche Todesfälle von Bewerberinnen und Bewerbern kommen – unabhängig von Parteizugehörigkeit – regelmäßig bei Wahlen vor, stellte der Sprecher fest. Da es keine Meldepflicht der kommunalen Behörden gegenüber der Landeswahlleiterin gebe, gebe es bei den genannten Fällen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unabhängig davon erhalte ihr Büro entsprechende Berichte und sie sichte auch eigeninitiativ Veröffentlichungen.
AfD-Landeschef und Polizei: keine Hinweise auf unnatürlichen Tod
Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod von AfD-Kandidaten befeuert. In vier Fällen in Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen oder ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen.
Der Landesparteichef der AfD NRW, Martin Vincentz, teilte der dpa mit: «Nach den ersten uns vorliegenden Informationen haben wir keine Hinweise auf unnatürliche Todesfälle.» Die im Netz offenbarten Gedanken über mögliche Hintergründe seien allerdings ein Spiegel des parteipolitischen Umgangs: «Wenn für viele Menschen mittlerweile selbst politischer Mord vorstellbar erscheint, ist das eine direkte Folge des oft rücksichtslosen Kampfes, der seit Jahren gegen die AfD geführt wird», argumentierte Vincentz. «Das macht uns sehr betroffen und zeigt, wie die Politik der Brandmauer demokratisches Miteinander aushöhlt.»
Kommunalwahlgesetz hat Lösungen
Das Kommunalwahlgesetz habe für plötzliche Todesfälle von Kandidaten Vorsorge getroffen, erläuterte die Landeswahlleiterin. Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sehe es die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Kandidat noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl könne, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch noch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden – ansonsten an einem späteren Sonntag innerhalb von fünf Wochen nach der ausgefallenen Wahl.