Der Tod einer jungen Frau muss neu verhandelt werden. (Archivfoto)
Der Tod einer jungen Frau muss neu verhandelt werden. (Archivfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa

Oldenburg/Vechta (dpa) – Der gewaltsame Tod einer jungen Frau in Vechta, die von ihrem Ex-Freund mit 98 Messerstichen umgebracht wurde, muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Nach mehreren Revisionen wies der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht Osnabrück zurück, wie aus dem Urteil des obersten Gerichts hervorgeht. Das Landgericht Oldenburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt.


Wegen Mordes vor Gericht, wegen Totschlags verurteilt

Der Mann hatte zu Prozessbeginn gestanden, seine frühere Partnerin im Juni 2023 in Vechta mit einem Messer getötet zu haben. Er hatte ausgesagt, seine Ex-Freundin aus Nordrhein-Westfalen zu einem Besuch in seiner Wohnung überredet zu haben. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, er habe ihr den Mund zugehalten und sie habe ihm in den Finger gebissen. Daraufhin habe er mit dem Messer mehrfach auf sie eingestochen. Für die 23-Jährige kam jede Hilfe zu spät, der Angeklagte ließ sich nach einem gescheiterten Suizidversuch festnehmen.

Ursprünglich stand der Deutsche wegen Mordes vor Gericht, doch das Landgericht Oldenburg konnte keine niedrigen Beweggründe oder Heimtücke feststellen. Es handele sich um einen vorsätzlichen Totschlag, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, begründete der Vorsitzende Richter die Freiheitsstrafe von zehn Jahren. 

Fall muss neu verhandelt werden

Der inzwischen 31-jährige Angeklagte und die Nebenklägerinnen legten dagegen Revision ein. Der Bundesgerichtshof kam nun zu dem Schluss, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe. Das oberste Gericht hob das Urteil und den Strafausspruch auf. Das Landgericht Osnabrück soll den Fall nun neu verhandeln und entscheiden.