Durch eine illegal verkaufte Kugelbombe ist ein 24-Jähriger getötet worden. (Symbolbild)
Durch eine illegal verkaufte Kugelbombe ist ein 24-Jähriger getötet worden. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa

Geseke (dpa/lnw) – Nach der tödlichen Explosion einer Kugelbombe in der vergangenen Silvesternacht im westfälischen Geseke ist Anklage gegen einen 19-Jährigen erhoben worden. Es handele sich bei dem jungen Mann aus Bad Lippspringe um den mutmaßlichen Verkäufer der Bombe, teilte die Staatsanwaltschaft Paderborn mit


Beim Zünden der Kugelbombe war ein 24-jähriger Mann aus Bad Wünnenberg ums Leben gekommen. Der 24-Jährige hatte eine private Silvesterfeier verlassen und den Sprengkörper 200 Meter entfernt auf einem Feld gezündet. Seine Angehörigen wurden von Seelsorgern betreut.

Vorwurf: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung gegen den 19-Jährigen ermittelt, wirft ihm nun aber nur noch einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Dem 24-Jährigen hätte sich die Gefahr, die von der Bombe mit fast 700 Gramm Sprengstoff ausgeht, aufdrängen müssen.

Die in Deutschland nicht zugelassenen Kugelbomben waren in China produziert und auf ungeklärtem Weg ins Land gebracht worden. Der 19-Jährige habe die illegalen Böller via Social Media angeboten und verkauft.

Auch Käufer in Visier der Behörden

Gegen die von der Polizei ermittelten weiteren Käufer seien ebenfalls Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden.

Bei einer Durchsuchung an der Wohnadresse des 19-Jährigen wurden Anfang des Jahres in Kellerräumen 12,5 Kilogramm illegaler Sprengstoff gefunden. Das Jugendschöffengericht Paderborn muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können Erwachsene mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Für den 19-Jährigen komme aber Jugendstrafrecht in Betracht. Zudem strebt die Staatsanwaltschaft die Einziehung von fast 3.000 Euro aus vorangegangenen illegalen Böllerverkäufen des 19-Jährigen an.