Bonn (dpa/lnw) – Weil er auf einen Einbrecher geschossen und ihn schwer verletzt hat, muss ein 75-Jähriger aus dem Rhein-Sieg-Kreis ins Gefängnis. Das Bonner Landgericht verurteilte den Rentner unter anderem wegen versuchten Totschlags und Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Laut Urteil hatte der ehemalige Elektroinstallateur auf einer Wiese in Ruppichteroth, auf der sein Wohnwagen stand, nach mehreren Einbrüchen eine Selbstschussanlage sowie fünf Kameras installiert und diese mit seinem Handy verbunden. Am Nachmittag des 20. Februar sah er in der App einen vermummten Mann, der den Wohnwagen aufbrach. Der Rentner packte eine halbautomatische Waffe und fuhr mit seinem Auto zu der Wiese. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er beschlossen, «das Recht selbst in die Hand zu nehmen», und deshalb nicht die Polizei alarmiert.
Einbrecher wird zweimal in den Rücken getroffen
Auf dem Grundstück gab der Angeklagte dann innerhalb von 51 Sekunden insgesamt zehn Schüsse ab – vier davon in die Luft, sechs auf den Einbrecher. Der 24-Jährige wurde zweimal in den Rücken getroffen und von einer Kugel gestreift. Als er versuchte zu fliehen, holte der Angeklagte ihn ein und hieb ihm mit der Waffe so auf den Kopf, dass er mehrere Schädelfrakturen erlitt.
Die Bonner Kammer schloss Notwehr aus. Dem Rentner sei es darum gegangen, den 24-Jährigen festzuhalten – «um jeden Preis». Ihm sei «jedes Mittel recht gewesen, auch ein lebensgefährliches». Bei der Durchsuchung der Wohnung und des Wohnwagens fand die Polizei 21 zumeist scharfe Waffen, darunter zwei Maschinenpistolen, für die er keine Erlaubnis hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung prüft, ob sie gegen das Urteil in Revision geht.