Die Polizei beschlagnahmt Hanfpflanzen bei einer Razzia in NRW (Archivfoto)
Die Polizei beschlagnahmt Hanfpflanzen bei einer Razzia in NRW (Archivfoto) Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis ist 2024 in Nordrhein-Westfalen um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Laut Innenministerium führt die Kriminalstatistik 21.777 Fälle auf – 53,25 Prozent weniger als 2023 (46.586 Fälle). Das liegt dem Ministerium zufolge vor allem an der Teillegalisierung von Cannabis, die am 1. April vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.


So habe es 2023 zum Beispiel noch 34.605 sogenannte Konsumdelikte gegeben, wie den Kauf von Cannabis. Da man inzwischen aber bis zu 25 Gramm Cannabis mit dabeihaben darf, habe sich «die Schwelle des Anfangsverdachts von Handelsdelikten deutlich nach oben verlagert», so ein Ministeriumssprecher.

Ministerium: Dealer können kaum noch belangt werden

Auch Dealer könne man seltener belangen, sagte der Sprecher. «Die große erlaubte Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum ermöglicht einen risikoarmen Umgang damit durch illegale Cannabishändler. Sie ist sogar deutlich größer als die Menge, die Cannabishändler in der Regel vor der Teillegalisierung mit sich führten.»

Das hat laut Innenministerium in der Praxis die Folge, dass Dealer sich «mehrfach am Tag mit jeweils 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bewegen und diese jeweils verkaufen, ohne dass Ermittlungsbehörden bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht des Handeltreibens begründen könnten, wenn sie die Person nicht bei einem Verkauf beobachtet haben.»

Durch die Teillegalisierung von Cannabis und «im Kontext der geringen Strafen, der erschwerten Nachweisbarkeit, einer gleichbleibend hohen Nachfrage und einer sinkenden Hemmschwelle für den Erstkonsum» sei der «Tatanreiz zum illegalen Handel nach der Teillegalisierung größer als vorher.» 

Schwarzmarkt wird nicht eingedämmt

Das Innenministerium betont: Die inzwischen erlaubten Anbauvereinigungen und der private Eigenanbau seien «aktuell nicht in der Lage, den gleichbleibend hohen Bedarf an Cannabis zu decken, sodass weiterhin fast ausschließlich auf illegales Cannabis zurückgegriffen werden muss.» 

Fazit des Sprechers: «Die durch die Einführung des Cannabisgesetzes intendierte positive Wirkung zur Eindämmung des Schwarzmarktes bleibt also mehr als zweifelhaft. Das Ziel der Bundesregierung, die Strafverfolgungsbehörden durch die (Teil-)Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken zu entlasten, wurde nicht erreicht.»