Leere Stadien und Einschränkungen: Während der Corona-Pandemie hatten auch Fußball-Clubs erhebliche Einnahmeausfälle.
Leere Stadien und Einschränkungen: Während der Corona-Pandemie hatten auch Fußball-Clubs erhebliche Einnahmeausfälle. Foto: Bernd Thissen/dpa

Düsseldorf (dpa) – In einem Prozess um Corona-Hilfen zwischen Fortuna Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.


Die Bezirksregierung fordert vom Fußball-Zweitligisten eine Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro. In dem Prozess geht es darum, inwiefern neben der Pandemie auch sportliche Gründe – in dem Fall der Abstieg aus der Fußball-Bundesliga 2020 – zum gesunkenen Umsatz beigetragen haben und sich daraus Auswirkungen auf die Corona-Hilfen ergeben.

Die zuständige Richterin äußerte heute Zweifel, dass die Rückforderung rechtmäßig sei, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Bezirksregierung begründet ihre Forderung damit, dass es in Nordrhein-Westfalen ständige Verwaltungspraxis sei, Hilfen dann zurückzufordern, wenn die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich coronabedingt sind. Diese ständige Verwaltungspraxis erkannte die Richterin so aber nicht.

Sollte die Bezirksregierung doch Recht bekommen, könnten auf andere Clubs in Zukunft ähnliche Forderungen zukommen. Das Düsseldorfer Urteil könnte dann als Beispiel dienen.