Düsseldorf (dpa/lnw) – In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf gilt ab Donnerstag ein Badeverbot im Rhein. Eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet entlang des Rheinufers, wie das Presseamt mitteilte. Verstöße werden demnach mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet.
«Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere Badeunfälle im Rhein in Düsseldorf zu verhindern», begründete Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) die auch in anderen Städten viel beachtete Initiative. Das Badeverbot sei ein notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
OB ermahnt Bürger: Baden im Rhein ist lebensgefährlich!
«Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle, denn auch Kontrollen oder Verbote können weitere Unfälle im Rhein nie gänzlich ausschließen», mahnte der CDU-Politiker. «Ich appelliere darum erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden, denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!»
Insgesamt sind in den ersten sieben Monaten dieses Jahres laut einer Zwischenbilanz der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft mindestens 34 Menschen in NRW-Gewässern ums Leben gekommen. Erst im Juli waren nach einer Serie von Badeunfällen im Rhein ein Sechsjähriger und ein 18-Jähriger in Düsseldorf von der Rhein-Strömung mitgerissen worden und ertrunken.
Ordnungskräfte haben jetzt Durchgriff
Die vorläufig bis Ende 2026 gültige Verordnung schaffe für die Ordnungskräfte auf dem Düsseldorfer Rheinabschnitt nun eine klare rechtliche Grundlage, um einzuschreiten und Verstöße zu ahnden, erklärte Ordnungsdezernent Christian Zaum. Das Problem rund um das Baden im Rhein ende allerdings nicht an der kommunalen Grenze. «Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern.»
Der Rhein ist ein stark befahrener Fluss mit tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Das Baden im Rhein stelle daher auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar, warnen Rettungskräfte immer wieder – allzu häufig allerdings vergebens.
Unvorhersehbare Gefahren bestehen demnach bereits im unmittelbaren Uferbereich. Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. «Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen zu Hilfe kommen», warnt die Stadt in einer Mitteilung.
Was verboten ist und was erlaubt bleibt
Dort wird eine präzise Definition mitgeliefert, worum es genau geht: «Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.» Ausgenommen von dem Verbot sind Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten und Behörden sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt. Gestattet sind demnach außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen sowie Angelsport und Watfischerei.
Bundes- und landesrechtlich ist das Baden im Rhein zunächst grundsätzlich erlaubt. Bundesrechtliche Verbote beziehen sich lediglich auf einzelne Stromabschnitten zum Schutze der Schifffahrt. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Regelungen bestehen nicht. Das NRW-Innenministerium hatte der Landeshauptstadt im Zuge der behördlichen Abstimmungen bestätigt, dass Düsseldorf ein eigenständiges Badeverbot erlassen kann.
Auch andere Rhein-Städte überlegen
Zuvor hatte die Stadt bereits andere Vorsorge-Maßnahmen ausprobiert: Entlang des Rheins installierte Metallschilder mit hoher Signalwirkung, intensive Warnungen über die sozialen Medien, digitale Werbeflächen im Stadtgebiet sowie ein Dokumenten-Paket mit Warnhinweisen zum Selbstausdrucken für interne und externe Einrichtungen sollten dazu beitragen, über die Gefahren aufzuklären. Auch mehrere Nachbarstädte wie Neuss, Duisburg, Köln und Krefeld planen oder prüfen nun ein Badeverbot im Rhein.