Die Festivalveranstalter scheiterten vor Gericht (Archivbild)
Die Festivalveranstalter scheiterten vor Gericht (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Stemwede/Minden (dpa) – Das ostwestfälische Festival für elektronische Musik «Hai in den Mai» steht nach 30 Jahren vor dem Aus. Die Behörden hatten von den Veranstaltern eine umfangreiche Artenschutzprüfung verlangt. Die Veranstalter argumentierten, eine solche Prüfung habe so kurz vor dem Festival nicht mehr abgeschlossen werden können. 


Sie waren vor das Verwaltungsgericht in Minden gezogen und hatten Bestandsschutz für ihr Festival und das Erteilen der Genehmigungen beantragt. Doch das Gericht lehnte am Dienstag im Eilverfahren ab: Es fehle an einer erforderlichen naturschutzrechtlichen «Befreiung». 

Das Kreisumweltamt habe die erheblichen Auswirkungen des Festivals auf Natur und Landschaft nachvollziehbar dargelegt, teilte das Gericht mit. Auf einen Bestandsschutz könne sich die Antragstellerin nicht berufen. Gegen den Beschluss ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich (Az.: 3 L 540/26).

Zuvor hatten in einer Online-Petition mehr als 22.000 Menschen für den Erhalt des Festivals votiert, zu dem seit 1997 jährlich mehrere tausend Besucher nach Stemwede ins Grenzgebiet zwischen NRW und Niedersachsen gepilgert waren. Das Festival soll laut ursprüngliche Planung am Donnerstag beginnen.

Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren bei Kontrollen mehrfach bei Festivalbesuchern illegale Drogen sichergestellt und auch Autofahrer unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen.