
Düsseldorf (dpa/lnw) – Weil er mehrfach alte Ermittlungsakten und einmal Falschgeld mit nach Hause genommen hatte, hat das Amtsgericht Düsseldorf einen ehemaligen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft verurteilt. Der 56-Jährige hat die Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung zugegeben und muss jetzt 1.200 Euro Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 50 Euro zahlen.
Ein Jahr lang war der gelernte Schlosser nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt. Die Aufgabe des heute 56-Jährigen war es, Ermittlungsakten nach der Aufbewahrungsfrist auszusondern und zu vernichten.
Doch einige seien für ihn so interessant gewesen, dass er «sie noch mal in Ruhe lesen» oder auch seiner kranken Lebensgefährtin zeigen wollte, erklärte der Mann. Die Frau – «sie wollte mal Rechtsmedizinerin werden» – habe sich neben dem Fall eines Reality-TV-Stars auch für die Obduktionsbilder eines von der eigenen Mutter ermordeten Babys interessiert.
Amtsrichter misstraut der Aussage
Auch 141 gefälschte 1.000-Schweizer-Franken-Scheine hatte er mitgehen lassen. «Das sollte nur Spielgeld für uns zu Hause sein und ein Gag für meine Lebensgefährtin», sagte der 56-Jährige und betonte, er habe alle Akten zurückgeben wollen. Das glaubte der Amtsrichter nicht und verwies darauf, dass weder er noch seine Partnerin bei der Hausdurchsuchung Mitte Oktober 2023 wussten, wo sich die Akten in der Wohnung befanden.
Zu Gunsten des 56-Jährigen wertete der Richter das Geständnis des Mannes und dass er nicht vorbestraft ist. Aufgeflogen war der gelernte Schlosser, weil er Kollegen von seinem Tun erzählt und sich zudem über die Verbrechensopfer lustig gemacht hatte. Die Kollegen meldeten ihn. Die Behörde reagierte umgehend und entließ den Mann.
Das Urteil ist rechtskräftig, der 56-Jährige will es akzeptieren.