Der Fahrer eines Fluchtwagens von Geldautomatensprengern soll lange in Haft. (Archivbild)
Der Fahrer eines Fluchtwagens von Geldautomatensprengern soll lange in Haft. (Archivbild) Foto: Guido Schulmann/dpa

Düsseldorf (dpa) – Für seine Beteiligung an einer Serie von Sprengstoff-Attacken auf Geldautomaten ist ein 29-jähriger Mann aus den Niederlanden zu fast 13 Jahren Haft verurteilt worden.


Er war nach Überzeugung des Düsseldorfer Landgerichts bundesweit an neun Taten beteiligt. Dabei soll er den Fluchtwagen gefahren haben. Der Mann war in Amsterdam festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Seit Anfang Juni musste er sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Das Landgericht verurteilte ihn wegen schweren Bandendiebstahls, Sachbeschädigung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen zu 12 Jahren und 10 Monaten Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre Haft gefordert.

Die einzelnen Tatorte lagen unter anderem im Raum Düsseldorf, Gelsenkirchen, dem Westmünsterland, in Bayern und an der Nordsee. Der Argumentation der Verteidiger, dass er als Fahrer nur Beihilfe geleistet habe, folgte das Gericht nicht. «Er war ein vollwertiger Bestandteil des Teams und muss sich daher die Taten auch zurechnen lassen», erklärte die Vorsitzende Richterin.

Umfangreiche Beweislage

Dabei konnte sich die Strafkammer auf Chatprotokolle und den Nachrichtenaustausch des Angeklagten mit seinen bis heute unbekannten Mittätern stützen. Nach der Festnahme war sein Handy ausgewertet worden.

In dem hochmotorisierten Tatfahrzeug war zudem DNA des Angeklagten auf der Fahrerseite, im Kofferraum und an einer Wasserflasche gefunden worden, so die Richterin. Außerdem konnte der Mann anhand von Blitzer-Fotos identifiziert werden. Er war mehrfach zu schnell unterwegs.

Auf die Spur der Geldautomatensprenger waren die Fahnder gekommen, weil der schnelle Mietwagen auffällig oft in der Nähe von Geldautomatensprengungen auftauchte. Die Polizei stieß auf einen Autovermieter aus Gronau. Der hatte in den PS-Boliden einen GPS-Tracker einbauen lassen, was den Ermittlern ermöglichte, ein Bewegungsprofil zu erstellen.

Über eine Million Beute, über vier Millionen Schaden

Der Angeklagte hatte drei Taten zugegeben und den Rest bestritten. Bei den Geldautomatensprengungen wurde in der Zeit zwischen Mai 2021 und Sommer 2024 mehr als eine Million Euro erbeutet. Der an den Geschäftshäusern und Wohngebäuden angerichtete Sachschaden wird laut Staatsanwalt auf über vier Millionen Euro beziffert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Verteidiger kündigten im Anschluss an die Verhandlung Revision an.