
Stemwede/Minden (dpa) – Das drohende Aus des ostwestfälischen Festivals für elektronische Musik «Hai in den Mai» beschäftigt jetzt auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist nach einem Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Minden vom Dienstag Beschwerde gegen die Entscheidung in Münster eingegangen. Die Behörden hatten von den Veranstaltern in Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke an der Landesgrenze zu Niedersachsen eine umfangreiche Artenschutzprüfung verlangt.
Die Veranstalter argumentierten, eine solche Prüfung habe so kurz vor dem Festival nicht mehr abgeschlossen werden können. Das Gericht in Vorinstanz hatte die Sicht der Behörden bestätigt. «Hai in den Mai» gibt es seit 30 Jahren. Ob es bei dem Aus bleibt, muss das OVG jetzt im Eilverfahren bis Donnerstag entscheiden.
