Berlin/Düsseldorf (dpa/lnw) – Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr mit 847 Millionen Euro vom Länderfinanzausgleich profitiert. Insgesamt wurden rund 18,65 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt, um die unterschiedliche Finanzkraft der 16 Bundesländer auszugleichen. Das geht aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums hervor, welche der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Größter Einzahler war demnach erneut Bayern. Der Freistaat stemmte mit rund 9,77 Milliarden Euro 52,4 Prozent des Gesamtvolumens und zahlte damit gut sieben Prozent mehr ein als 2023. Mehr als Zweidrittel des Geldes (13,92 Milliarden Euro) fließen nach Ostdeutschland.
Drei weitere Geberländer
Weitere Geberländer sind Baden-Württemberg (rund 5,03 Milliarden Euro), Hessen (3,73 Milliarden Euro) und Hamburg (106 Millionen Euro). Rheinland-Pfalz ist im vergangenen Jahr von der Seite der Geberländer auf die Seite der Nehmerländer gewechselt: Das Land erhielt 524 Millionen Euro ausgezahlt.
Große Profiteure in Ost und West
Größtes Empfängerland blieb Berlin mit rund 3,94 Milliarden Euro, gefolgt von Sachsen (rund 3,25 Milliarden) und Thüringen (2,04 Milliarden). Stark profitierten von der Umverteilung auch Sachsen-Anhalt (1,81 Milliarden), Brandenburg (1,44 Milliarden) und Mecklenburg-Vorpommern (1,42 Milliarden).
Unter den westlichen Bundesländern sind Niedersachsen (1,53 Milliarden), Bremen (925 Millionen) und Nordrhein-Westfalen (847 Millionen) die größten Zahlungsempfänger. An das Saarland gingen 630 Millionen Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz (524 Millionen) und Schleswig-Holstein (267 Millionen Euro).
Verfassungsklage aus Bayern
Der Länderfinanzausgleich verteilt Gelder zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern um und soll für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland sorgen. Bayern hatte 2023 eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil es seit Jahren das meiste Geld einzahlt. Bedenklich ist aus bayerischer Sicht vor allem auch, dass «Nehmerländer» von den Zahlungen nicht nur Pflichtaufgaben finanzieren. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist offen.