Der Fall sei aus mehreren Gründen ungewöhnlich, sagte die Vorsitzende Richterin. (Symbolbild)
Der Fall sei aus mehreren Gründen ungewöhnlich, sagte die Vorsitzende Richterin. (Symbolbild) Foto: Martin Gerten/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Für eine versuchte Vergewaltigung in einem Düsseldorfer U-Bahnhof ist ein 34-Jähriger zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem muss er dem Opfer 3.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.


Der Fall sei aus mehreren Gründen ungewöhnlich, sagte die Vorsitzende Richterin. So habe der Angeklagte sein Opfer mitten in einer gut ausgeleuchteten öffentlichen U-Bahnstation unter laufenden Videokameras bedrängt. «So hatten wir die Möglichkeit, die Tat in voller Länge zu sehen.»

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Er habe er unter Einfluss von Haschisch zunächst masturbiert, sich dann vor der 27-jährigen Japanerin entblößt, sie zu Boden gerissen und versucht, sie zu vergewaltigen.

Auf dem im Gericht gezeigten Überwachungsvideo war zu sehen, dass die Kellnerin sich heftig wehrte und mehrfach von dem Täter geschlagen und gewürgt wurde.

Polizist wurde Zeuge

Ein Polizist, der privat unterwegs war, hatte das Geschehen vom gegenüberliegenden Bahnsteig aus beobachtet, seine Kollegen alarmiert und war zum anderen Gleis gelaufen. Dort seien ihm die junge Frau und der Angeklagte entgegengekommen. «Der Mann behauptete, er sei von der Frau angegriffen worden und habe sich nur gewehrt.»

Das Opfer ist nach Angaben ihrer Anwältin im August in ihre Heimat nach Japan zurückgekehrt. Sie sei traumatisiert und wolle nie wieder nach Deutschland. Daher konnte sich das Gericht nur auf ihre Aussage bei der Polizei und bei der Ermittlungsrichterin stützen.

Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Haft für den Täter gefordert. Der Verteidiger eine geringere Strafe sowie die Anordnung einer Entzugstherapie. Beide Seiten erklärten nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht. Die Nebenklagevertreterin wollte dagegen eine Revision prüfen. Sie hatte mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld für ihre Mandantin gefordert.